Zusatzversicherung Privatpatient? Wie funktioniert das

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privater
Beiträge: 4
Registriert: 14.08.2012, 09:41
Wohnort: Dresden

Ich war bisher privat versichert und muss nun, da ich Angestellter bin in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Ich bin also bei der TK versichert. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich trotzdem Privatpatient bleibe?
dsteinberger

Für gesetzlich Versicherte gibt es seit 2004 die Möglichkeit, bei der gesetzlichen Krankenkasse für alle oder einzelne BEreiche (z.B. nur ambulant) das Kostenerstattungsprinzip oder Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Dadurch werden Sie zum Privatpatienten und geben sich auch beim Arzt oder HEilbehandler im ambulanten BEreich als solcher aus.
Von der Privatrechnung, die Sie dann erhalten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Teil, den Sie sonst direkt an die kassenärztliche Vereinigung bzw. den Arzt gezahlt hätte. Den Rest müsste man über eine ambulante Zusatzversicherung absichern.

Sehr empfehlenswert ist hier der Tarif Arag 182, welcher 100% bei Vorleistung der Krankenkasse erstattet und 60% bei Privatärzten, wenn keine Vorleistung der Krankenkasse stattfindet.
dsteinberger

Unter http://www.versicherung-online.net/Zusa ... leich-676/

finden Sie unseren VErgleichsrechner für die besten ambulanten Zusatzversicherungen mit einer Absicherung als Privatpatient. Die Tarife leisten auch bei Privatärzten bis zu 80% der Rechnung. Teilweise werden auch Zahnbehandlungen, Zahnersatz , HEil- Hilfsmittel mitversichert.
Hagimann
Beiträge: 14
Registriert: 16.08.2012, 12:59

die Erstattung hoert sich sehr aufwendig und zeitintensiv an?
Lassen sich Aerzte auf solche Zahlweisen ein??? Wie das praktisch funktioniert, kann ich mir recht schwierig nur vorstellen.
dsteinberger

als Privatpatient erhalten Sie vom Arzt einfach eine Rechnung. Darin haben Sie ein Zahlziel von in der Regel 4 Wochen.

In dieser Zeit reichen Sie die Rechnung bei der Krankenkasse ein, danach an die PKV. Und dann überweisen Sie das Geld an den Arzt.

Der Arzt muss sich darauf einlassen, er tut dies bei Privatpatienten ja genauso (ich spreche da aus Erfahrung).

Wussten Sie, dass es bei Kassenpatienten sogar bis zu 8 Monate dauert, bis ein Arzt tatsächlich Geld sieht? Da sind die paar Wochen bei Privatpatienten mehr als erfreulich.

Das Kostenerstattungsprinzip selbst müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse über ein spezielles Formular beantragen.
Beim Arzt selbst treten Sie ganz normal als Privatpatient auf, also so wie es ca. 9 Millionen komplett privat Versicherte tun, es gibt da für den Arzt gar keinen Unterschied.

Der Arzt verkauft meist seine Forderung an eine Abrechnungsstelle, erhält sofort Geld. Sie erhalten dann die Rechnung von der Abrechnungsstelle.
Für den Arzt also sehr unkompliziert. Man selbst hat halt zwei Stellen, von denen man das Geld bekommt (ausser bei Privatärzten, da die GKV hier sowieso nicht vorleistet).

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten.
Julia80
Beiträge: 7
Registriert: 13.08.2012, 15:53

Ich interessiere mich für eine solche ambulante Zusatzversicherung.
Gibt es die Möglichkeit private Massagerechnungen ohne Rezept einzureichnen?
dsteinberger

Massagen müssen immer mediinisch notwendig sein, das heisst ein Arzt muss eine Diagnose stellen und dafür diese dann verordnen.

Die ambulante Zusatzversicherung erstattet aber beides, also den Arzt und auch die Massagen dann.
Julia80
Beiträge: 7
Registriert: 13.08.2012, 15:53

meine Massagen sind medizinisch notwendig, brauch man deshalb ein Rezept vom Arzt?
Sie wissen selbst, dass Ärzte nicht gerne diese verschreiben, da zu wenig Budget, obwohl es hilft.
Es ist sehr Schade, dass man Massagen nicht selbt zalhen kann und diese dann erstattet bekommt. Man kann sich nicht immer 3 Stunden zum Arzt setzen um sich ein Rezpet austellten zu lassen. Haben Sie diese Zeit? Ich nicht, denn ich bin auch berufstätig und arbeitet 60 Km von meinem Wohnort entfernt.

Meine Diagnose ist beim Arzt bekannt und diese bekomme ich auch nicht mehr los, dennoch kann ich mich niht ständig zum Arzt setzen um mir ein "blödes" Rezept austellen zu lassen.

Dann ist es ein privater Luxus wenn man sich um seine Gesundheit selbst kümmert. Tolle Gesellschaft!
dsteinberger

Mit dem Kostenerstattungsprinzip und ambulanter Zusatzversicherung werden Ärzte Ihnen die Massagen ohne Probleme verordnen. Das ist ja der Vorteil. Da reicht für ein Folgerezept in der Regel ein Anruf.
Ansonsten können die Massagen natürlich medizinisch notwendig sein, Sie ahben aber für die Versicherung keinen Beweis dafür, da der Physiotherapeut keine Diagnosen stellen darf, er darf nur Heilmittel anwenden, also z.B. Massagen.

Wenn Sie allerding z.B. eine ambulante Zusatzversicherung wie DKV KAMP abschließen und auf Kostenerstattungsprinzip umstellen bei der gesetzlichen Krankenkasse, werden Sie zum Privatpatienten. Der Arzt wird Ihnen dann problemlos ein rezept für medizinisch notwendige Massagen ausstellen, denn er ist nicht an die Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen bei Privtapatienten gebunden.

Dass dürfte also kein Problem sein, ein solches Rezept zu erhalten.
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