Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung 1 Zahns

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Haimüsstefrausein
Beiträge: 1
Registriert: 28.11.2020, 14:59

Hallo zusammen!

Aktuell wird mir am 5er Zahn zu einer Wurzelspitzenresektion geraten, die ich zeitnah durchführen lassen möchte.

Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, bei der UKV versicherungskammer Bayer den schon Zahnzusatzversicherung-laufende-Behandlung-234/" class="postlink autolinks">zur Behandlung angeratenen Zahn mit zu versichern, da ggf. -wenn die Rettung des Zahnes nicht funktioniert- ein Implantat angedacht ist? Mein jetziger Zahnarzt sagt, das sei der einzige Zahn der behandlungswürdig sei. Zwischendurch war ich jedoch einmal bei einem anderen Zahnarzt, der zwei andere Zähne behandeln wollte, die hier doch auf aktuellen Fotos nachweislich nicht Behandlung notwendig sind.

Kann ich mir von meinem jetzigen Zahnarzt bestätigen lassen , dass er mit Brief und Siegel bestätigen kann, dass lediglich nur ein Zahn behandlungswürdig ist, oder wird die Versicherung immer im Zweifelsfall dem höheren behandlungsbedarf Glauben schenken ?

Wenn es Fotos von den Zähnen gibt mit Nachweis der nicht behandlungswürdigkeit, kann man dann die falsch gestellte Diagnose des anderen Zahnarztes bei der Krankenkasse monieren und löschen lassen?

mich ärgert schon etwas länger das zahnärzte mitunter fragwürdige Behandlungen empfehlen. zudem ist es ja dann immer im Fall eines Versicherungsabschlusses zum Nachteil des Patienten.

Würde mich über eine Antwort freuen!
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

UKV ZahnPrivat Premium versichert einen bereits fehlenden oder Zähne, bei denen das Ziehen bereits angeraten wurde gegen einen Risikozuschlag mit.
In Ihrem Fall wurde das Ziehen des Zahnes ja noch gar nich angeraten, sondern Sie befinden sich derzeit in laufender Behandlung.
In dem Fall ist der Tarif nicht abschließbar.
Es darf nämlich nur das Ziehen eines kaputten Zahns angeraten sein oder der Ersatz eines bereits fehlenden Zahnes.

Hinzu kommt, dass der andere Zahnarzt ja noch 2 andere Baustellen in Ihrer Patientenakte vermerkt hat. Sie kommen hier leider zu spät:

Denn selbst, wenn der derzeit wurzelbehandelte Zahn nun gezogen wird und Sie dann erst abschließen, stehen darüber hinaus ja noch 2 andere erhaltungswürde Zähne mit angeratener Behandlung in Ihrer Patientenakte. Wenn auch bei einem anderen Zahnarzt. Da Sie aber vermutlich auch die Kassenkarte dort abgegeben haben, lässt sich dies später einfach herausfinden.

Und selbst, wenn der andere Zahnarzt sagt, dass diese beiden Zähne in Ordnung sind, wird er ein halbes Jahr später dann doch eine Behandlung dort anraten, wäre klar gewesen, dass der andere Zahnarzt recht hatte.
Ich würde IHnen hier nicht sagen, dass Sie dieses Konstrukt so einfach versichern können.
Sie kommen zu spät.
Eine Zahnzusatzversicherung sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn nichts angeraten wurde. Alles andere wäre auch nicht fair für das Versichertenkollektiv.

Sofern aber der Zahn so kaputt ist, dass ein Ziehen des selbigen bereits angeraten wurde, wäre UKV ZahnPrivat Premium ein gute Lösung, siehe hier: https://www.versicherung-online.net/feh ... lung-1131/
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
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