Zahnversicherung nach Wurzelbehandlung

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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HeidiKA
Beiträge: 10
Registriert: 05.08.2012, 20:30

Nach einer Wurzelfüllung und abermaligen Entzündung habe ich dort im ende Mars Wurzelspitzenresektion bekommen. Meine Zahnärztin sagte aber, dass es durchaus möglich sei, dass da in den nächsten Jahren wieder die gleiche Entzündung und danach ein Brücke auf mich zukommt.Zurzeit ist alles gut.
Ich möchte eine Zahnzusatzversicherung-ohne-Wartezeit-560/" class="postlink autolinks">Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen.

Meine Frage: Falls ich jetzt bei der Zahnzusatzversicherung-ohne-Wartezeit-560/" class="postlink autolinks">Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließe und ich tatsächlich in 1-2 Monaten eine Brücke brauche, könnte es dann Probleme bei der Zahnzusatzversicherung der Kostenübernahme geben? So nach dem Motto, dass das bei diesem Zahn absehbar war? Wie gesagt: Zurzeit ist der Zahn versorgt.
Ich danke Ihnen sehr.
dsteinberger

Zunächstmal

Zahntarife-Tarife ohne Wartezeiten und auch ohne eine Gesundheitsfrage nach angeratenen Behandlungen sind z.:B

R+V Z2u ZV, R+V Z1 und Inter Z90 Zpro.

https://www.versicherung-online.net/zah ... gleich-23/

Bei diesen Tarifen wird auch nicht nach angeratenen Behandlungen gefragt, so dass Sie hier nicht Gefahr laufen eine Antragsfrage falsch zu beantworten und später eine Kündigung zu riskieren.

Aber:

Keine Versicherung, auch nicht ohne Gesundheitsfragen) leistet für bereits eingetretene Versicherungsfälle.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang also folgende Informationen:

https://www.versicherung-online.net/Zah ... dlung-234/

Nur als Hinweis: Bei wurzelbehandelten Zähnen wird oft in der Patientenakte bereits sofort eine Überkronung angeraten. Wenn das also bereits erfolgt ist, würde Ihnen auch ein Tarif ohne Wartezeiten nichts bringen.

Ansonsten würde ich einen der oben genannten Tarife empfehlen. Hier besonders die beiden Tarife der R+V, da diese im 1 Kalenderjahr beide bis zu 1000 Euro und ab Januar 2018 dann sofort 2000 Euro erstatten würden.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an mich.
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