Zahnersatz nach früherer WSR

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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nukumichi
Beiträge: 1
Registriert: 27.10.2021, 10:58

ich habe eine Frage zum Tarif "Mehr Zahn 80" der Barmenia, den ich in 2020 abgeschlossen habe. Ich habe Anfang November einen Zahnarzttermin zur Prüfung eines früheren Problemzahns, bei der in 2019 erfolgreich eine WSR durchgeführt wurde. Sollte sich jetzt (was ich befürchte) bewahrheiten, dass sich die Wurzelspitze erneut entzündet hat, möchte ich gerne wissen, mit welcher maximalen Erstattungssumme ich aufgrund der Kalenderjahrbegrenzung rechnen kann. Darf die Behandlung bspw. erst in 2022 beginnen, damit die maximale Erstattung von 3.000 auf 4.500 EUR steigt, oder gilt der Behandlungbeginn zur Vorbereitung/Eingliederung des späteren Zahnersatzes? Ist es generell problematisch, das der Zahn vor Versicherungsabschluss behandelt wurde?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Erst einmal: die Behandlung bezüglich Wurzelbehandlung wäre nur im Baustein Zahnvorsorge versichert.
Meinen Sie, wenn es darum geht einen Zahnersatz zu erhalten?

Was die Summenbegrenzung angeht, befinden Sie sich in 2021 im 2. Versicherungsjahr und ab Januar 2022 im 3. Versicherungjahr.

In 2021 beträgt die Gesamtleistung 3000 Euro für 2020 und 2021 zusammen. In 2020,2021 und 2022 zusammen max. 4500 Euro.

Der Tarif wäre nur abschließbar gewesen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses keine BEhandlungen angeraten waren. Bei wurzelbehandelten Zähnen wird z.B. immer angeraten diesen überkronen zu lassen. War der Zahn bereits überkront?
Wenn nein, unbedingt beim Zahnarzt abklären, dass dort nicht bereits eine solche BEhandlung damals angeraten war. Die Barmenia prüft dies nicht selten.
Ein Zahn darf natürlich behandelt worden sein, aber die Behandlung muss medizinisch vollständig abgeschlossen gewesen sein und es darf damals kein Vermerk in der PAtientenakte erstellt worden sein: Empfohlen wird eine Überkronung oder ähnliches.
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nukumichi
Beiträge: 1
Registriert: 27.10.2021, 10:58

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Der besagte Zahn war bereits vor Jahren wurzelkanalbehandelt und auch überkront worden. Die Resektion wurde im Mai 2019 durchgeführt, weil sich an der Wurzelspitze unbemerkt eine Entzündung gebildet hatte (vermutlich durch eine Undichtigkeit an der Krone o.Ä.). Die Zusatzversicherung bei der Barmenia habe ich im August 2020 abgeschlossen. Ich würde daher davon ausgehen, dass die Behandlung lange vor Versicherungsbeginn abgeschlossen war, ist das richtig? Ich frage meine Zahnärztin aber auch noch mal.

Was die Behandlungsoptionen angeht, gehe ich am Ehesten von einem Zahnersatz in Form einer Brücke oder eines Einzelimplantats aus. Ich hatte mich auch schon mal in das Thema "Revision von Wurzelkanalbehandlungen" bei einem Spezialisten für Endodontologie eingelesen, weiss aber nicht, ob eine solche relativ aufwändige Behandlung medizinisch angezeigt ist und vor allem auch von der Barmenia bezuschusst wird. Das Zahnvorsorge-Modul habe ich damals mit abgeschlossen. Können Sie dazu ggf. noch etwas sagen?
Zuletzt geändert von nukumichi am 29.10.2021, 10:49, insgesamt 2-mal geändert.
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Grundsätzlich muss der Tarif für die Kosten einer medizinsch notwendigen Zahnbehandlung und damit auch einer solchen Wurzelkanalbehandlung aufkommen. BEachten Sie aber auch, dass der Tarif nur bis zum 3,5 fachen Satz der GOZ leistet. Endodontologen liquidieren solche Privatleistungen, zumindest einzelne Positionen auf der Rechnung nicht selten auch mit em 5 fachen Satz oder sogar mehr. Könnte also zu Kürzungen führen. Sie sollten sich vor Behandlungbeginn daher besser einen Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan anfertigen lassen und um Freigabe durch die Barmenia bitten.
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