Wurzelbehandlungen

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
Antworten
Frederik_G

Hallo !
meine Freundin klagte neulich über Zahnschmerzen am Backenzahn. Daraufhin ist Sie zum Zahnarzt gegangen, dieser diagnostizierte eine Entzündung an der Wurzel.
Zur unserer Überraschung sagte er, dass er dieses uns in Rechnung stellen müsste, der Rechnungsbetrag lag über 500 Euro. Leider habe ich immer noch nicht ganz verstanden, warum er das nicht über die Krankenkasse machen konnte.
Die zahlen doch eigentlich bei Wurzelbehandlungen ?!
Danke für die Mühe
Frederik
dsteinberger

Hallo,

Die gesetzliche KV trägt u.a. nur dann die Kosten einer Wurzelbehandlung, wenn diese zahnmedizinische Maßnahme mit ziemlicher Sicherheit auch erfolgreich sein wird, ferner gibt es noch zahlreiche weitere Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit die GKV die “normalen” Behandlungskosten übernimmt – Wurzelkanallängenmessungen etc. müssen grundsätzlich immer als Privatleistung vom Patienten selbst bezahlt werden.
Viele Zahnärzte bieten in diesem Zusammenhang gerne höherwertige Behandlungen an, die die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet. Viele Zahnzusatzversicherungen sehen diese Mehrkosten ebenfalls nicht als medizinisch notwendig an, so dass auch dort kein Leistungsanspruch besteht, wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse gehabt hätten.

Unter anderem kommen nur folgende Tarife in einem solchen Fall für Mehrkosten auf: Axa dent premium, css flexi, württembergische zg70 bzg2ß zb

Zur weiteren Info habe ich einen Link beigefügt, wann die gesetzliche Krankenkasse hier leistet und wann nicht:
http://www.zaek-saarland.de/makepublic/ ... ng2007.pdf

Wenn gar kein Anspruch besteht gegenüber der Krankenkasse zahlen auch viele der anderen Premium-Zahntarife.
Antworten