Wurzelbehandlung Revision Kostenübernahme CEZP

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Greige
Beiträge: 1
Registriert: 18.08.2015, 16:13

Guten Tag,
bei mir wurde eine Wurzelbehandlung durchgeführt und abgeschlossen, allerdings habe ich nun Schmerzen und der Zahnarzt empfiehlt eine Revision (nicht Resektion). Dazu möchte er mich zum Endontologen überweisen, der dies mit einem Mikroskop macht. Dies wäre eine Privatleistung. Die Continentale übernimmt hier ja laut Vertrag die Kosten zu 100%, auch wenn die GKV nicht leistet. Aber gilt das auch für die Revision und die besonderen Instrumente (Mikroskop, Titanfeilen etc.)?
Ich weiß, dass ich vorab am besten den Kostenvoranschlag an den Versicherer schicke, allerdings würde ich gerne vorab wissen, ob das grundsätzlich denkbar ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Wenn Sie einen Nachweis haben, dass grundsätzlich kein Anspruch auf irgendeine Kassenleistung für die Wurzelbehandlung besteht, muss die Conti laut Tarifbedingungen für die Leistungen nach GOZ aufkommen. der Zahnarzt muss dann aber strikt nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abrechnen und darf keine Analog Ziffern verwenden.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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