Wurzelbehandlung nach abgschlossener Kariesbehandlung

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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AndreasS
Beiträge: 1
Registriert: 17.08.2021, 23:50

Hallo,

nachdem bei einem meiner Zähne ein kariöser Defekt und damit ein Behandlungsbedarf festgestellt wurde habe ich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Die Kariesbehandlung wurde nach der Antragsannahme mit einer endgültigen Füllung abgeschlossen.

Der Zahn fängt nun aber wieder an zu schmerzen und da es sich dabei um einen Molaren in einer nicht mehr vollständig erhaltenen Zahnreihe handelt und auch keine Freiendsituation entstehen würde, wird die nötige Wurzelbehandlung nicht von der GKV bezahlt. Würde nun die Zahnzusatzversicherung einspringen?

Das Leistungsspektrum der Zahnzusatzversicherung beinhaltet die Übernahme von Wurzelbehandlungen zu 100%, auch wenn die GKV nicht zahlt. Mir geht es nur um den schon vor der Antragstellung festgestellten Behandlungsbedarf. Da die Kariesbehandlung aber abgeschlossen ist müsste die Zahnzusatzversicherung doch aber eigentlich zahlen müssen oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe.
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Normalerweise wäre der Versicherungsfalls mit abgeschlossener Behandlung (Einsetzen einer Füllung) abgeschlossen. Wenn der Zahnarzt dies auch bestätigen kann, dass zum Zeitpunkt, als die Füllung eingesetzt war keine weiteren Behandlungen konkret angeraten waren und ersichtlich waren, wäre der Fall abgeschlossen gewesen.

Wenn dann unvorhersehbar nach Versicherungsbeginn doch wieder an diesem Zahn etwas gemacht werden muss, wäre dies ein neuer Versicherungsfalls und damit versichert.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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