Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU - Privat Zahnarzt

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HeidiKA
Beiträge: 10
Registriert: 05.08.2012, 20:30

Ich interessiere mich für die Württembergische ZGU70 BZGU20 ZBU , welche ja auch mit Wahl des Kostenerstattungsprinzips möglich ist. Kann ich mit diesem Tarif dann auch zu einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung gehen? Wenn ja, wieivel wird dann übernommen?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Das ist richtig, die zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">Württembergische Zahnzusatzversicherung ist auch bei Umstellung vom Sachleistungsprinzip auf Kostenerstattung möglich. Sie werden also Privatpatient beim Zahnarzt. Wenn Sie zu einem Zahnarzt gehen, der keine Kassenzulassung hat, so leistet der Tarif auch, jedoch wird der Baustein ZBU, welcher ja normalerweise 100% für Zahnbehandlung erstattet nur noch 50% leisten, wenn die Krankenkasse nicht vorleistet, was ja bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung der Fall wäre.
Beim Zahnersatz hingegen leistet die Württembergische ja in dieser Kombination (Tarif ZGU70 =70%) plus (BZGU20 = 20%) = 90% ohne Kassenzuschuss. Sie kämen also nicht auf die 100%, die Sie bei einem Zahnarzt mit Kassenzulassung bekämen, jedoch immerhin 90% (bitte Summenbegrenzungen in den ersten Jahren beachten).
Insofern erhalten Sie mit der zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">Württembergische Zahnzusatzversicherung auch bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung noch deutlich mehr als mit anderen Zahnzusatzversicherungen.
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