Welche ZZV deckt Kronen wie und wann?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
Antworten
derdiedasharry
Beiträge: 6
Registriert: 08.01.2014, 10:07

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema der Zahnzusatzversicherung und schaue und vergleiche auch fleißig.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, was genau wann abgedeckt ist.

Konkretes Beispiel: Mir fehlt kein Zahn, habe zwar ein paar Füllungen aber bin regelmäßig beim Zahnarzt, habe das Bonusheft voll usw.
Nun habe ich 2010 und 2012 jeweils eine Wurzelbehandlung bekommen. Diese waren erfolgreich, ich habe brav meinen Anteil daran bezahlt und alles ist OK.
Bei der letzten Kontrolluntersuchung Ende 2013 meinte mein Zahnarzt nun, dass die wurzelbehandelten Zähne eine Krone bekommen sollten, um stabil zu bleiben. Er hat mir einen Heil- und Kostenplan oder wie das heisst zusammengestellt, damit ich mir da eine Vorstellung machen kann. Eilig wäre das Ganze laut ihm nicht.

Frage: Angenommen ich schließe jetzt eine ZZV ab. Natürlich sind die Wurzelbehandlungen längst erledigt - aber was wäre dann mit den Kronen, wenn ich mich in ein paar Monaten entscheide, diese machen zu lassen?
Sagt die Versicherung dann nee nee, das sind ja Folgen einer Behandlung die längst vor der Versicherung waren? Oder ist das dann versichert, weil zum Zeitpunkt des Abschluss der Versicherung zwar darüber gesprochen wurde aber nicht dringend nötig?

Besten Dank im Voraus
Gruß Harry
dsteinberger

Grundsätzlich sind Versicherungsfälle, die vor Beginn der Versicherung eingetreten sind nicht mitversichert. Ein Versicherungsfall tritt mit dem Zeitpunkt ein, mit dem der Zahnarzt eine BEhandlungsbedürftigkeit feststellt. Auch wenn diese erst ein paar Monate oder Jahre später nach Beginn der Versicherung tatsächlich zu einer BEhandlung führt, würde der Versicherer anhand der Patientenakte prüfen, wann die BEhandlung angeraten wurde.
VErsicherer wie die Württembergische prüfen hier zumindest den Zeitpunkt an dem eine BEhandlung begonnen hat und dies ist in jedem Fall mit der Erstellung eines Heil- und Kostenplans der Fall.

Der Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist demnach nicht die Zahnersatzmaßnahme, sondern die erste Behandlung, die an einem Zahn stattfindet bis zum Abschluss dieser BEhandlung. HEisst also: Feststellen eines Zahndeffektes, welcher regelmäßige Kontrollen verlangt, bis über die Erstellung eines HKP bis hin zum Einsetzen der Krone ist ein laufender, wenn auch gedehnter Versicherungsfall.
Erst, wenn der Zahnarzt sagt und notiert, "Zahn ist nicht mehr behandlungsbedürftig" ist der VErsicherungsfall abgeschlossen und eine neue Behandlung am gleichen Zahn wäre wieder versichert.
derdiedasharry
Beiträge: 6
Registriert: 08.01.2014, 10:07

Danke für die ausführliche Antwort!
Das heißt also keine Chance hier etwas zu bekommen?
Von ergo gibt es einen Tarif der auch zählt wenn schon eine Behandlung läuft allerdings nur mit sehr geringen Leistungen... mist. Was mache ich jetzt am besten?

Danke!
dsteinberger

Ja nur ergo zahnersatz sofort würde funktionieren, dieser lohnt sich dann, wenn der Festzuschuss der Krankenkasse mindestens so ca. 750-800 Euro beträgt, da Sie 2 Jahre rund 30 Euro einzahlen müssen und der Tarif nur die Leistung der Krankenkasse verdoppelt. Dies gilt dann, wenn der Heil-und Kostenplan nicht älter als 6 Monate alt ist.
derdiedasharry
Beiträge: 6
Registriert: 08.01.2014, 10:07

danke für die gute antwort.
in meinem fall lohnt sich das dann leider wirklich nicht, der zuschuss der krankenkasse sind nicht mal 400 euro :-(
schöner mist....
Antworten