vor Versicherungsbeginn aber nach Vertragsabschluss

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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h0nIg
Beiträge: 1
Registriert: 24.07.2016, 10:48

Hey,

stellen wir uns einmal vor, eine Person hat eine Zahnzusatzversicherung Anfang des Monat abgeschlossen. Die Versicherung hat Wartezeit und beginnt offiziell im nächsten Monat. Wenn die Person jetzt ein paar Tage vor Versicherungsbeginn Zahnschmerzen kriegt und behandelt werden muss, kann das zum Ausschluss für den Zahn führen und muss sie das dem Versicherer melden?

Gruß
dsteinberger

Also, dann wäre es folgendermaßen:

Nachmelden müssen Sie nicht, sofern der Antrag bereits policiert also angenommen wurde. der VErsicherer, kann den Vertrag also nicht einfach auflösen.
Aber sofern, Sie vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn , nachdem der Antrag bereits angenommen wurde zum Zahnarzt gehen und ein Versicherungsfall eintritt, wäre dieser nicht mitversichert. Auch nicht später oder nach der Wartezeit.
Man sollte erst nach Annahme des Antrags durch den Versicherer und nach dem technischen Versicherungsbeginn auf der Police zum Zahnarzt gehen in diesem Fall.
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