DKV DT85 Weitere Frage zu Vorleistung der Krankenkasse?
Verfasst: 11.01.2014, 13:17
In den AVB heisst es:
"Erstattungsfähig sind:
Unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuvor ihre Pflichtleistung erbracht hat...
Aufwendungen für: implantologische Leistungen"
Meine Frage, es soll ein Implantat gesetzt werden. Die GKV erbringt ja in diesem Fall keine Leistung (Pflichtleistung = 0€), bedeutet das jetzt, daß die DKV implantologische Leistungen nicht erstattet?
Danke
Holger K.
"Erstattungsfähig sind:
Unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuvor ihre Pflichtleistung erbracht hat...
Aufwendungen für: implantologische Leistungen"
Meine Frage, es soll ein Implantat gesetzt werden. Die GKV erbringt ja in diesem Fall keine Leistung (Pflichtleistung = 0€), bedeutet das jetzt, daß die DKV implantologische Leistungen nicht erstattet?
Danke
Holger K.