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DKV DT85 DBE Vorleistung der Krankenkasse?

Verfasst: 25.09.2012, 14:15
von Kalinke
Guten Tag,
beim Verischerungsvergleich in Ihrem Vergleichsrechner verstehe ich eine Angabe zur Zahnzusatzversicherung der DKV (DKV DT85 DBE) nicht: Da steht, bei "Leistung auch ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse?" "Nein". Heisst das, es wird nur bezahlt wenn die gesetzliche Kasse etwas dazubezahlt? Ich finde auch in den Versicherungsbedingungen nichts dazu.

Eine weitere Frage wäre, ob ich dieselbe Versicherung auch für meinen Freund abschliessen kann. Er ist Bolivianer und im Momenr noch in der Schweiz. ab 1. 12. Ist er in Deutschland und hätte evtl. nur eine Reiseversicherung. Bringt ihm die Zahnzusatzversicherung dann überhaupt was, oder muss er in einer gesetzlichen Krankenkasse sein um das Angebot (z. B. Zahnreinigung) nutzen zu können?

Vielen Dank und herzliche Grüsse,
Anna Kalinke

Re: DKV DT85 DBE Vorleistung der Krankenkasse?

Verfasst: 25.09.2012, 14:16
von dsteinberger
Hallo Frau Kalinke,

Die DKV DT85 DBE Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnersatz nur, wenn die Krankenkasse vorleistet (egal wieviel). Die DKV würde also z.B. nicht zahlen, wenn Sie einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung aufsuchen. Derzeit leistet die Krankenkasse eigentlich immer vor, so dass dieser Punkt nicht all zu dramatisch ist. Er könnte nur relevant werden, wenn im Zuge einer Gesundheitsreform, die gesetzliche Krankenkasse ihre Leistungen für Zahnersatz streicht.

Tarife wie Janitos oder Axa leisten z.B, auch ohne Vorleistung der Krankenkasse, sind dafür allerdings auch teurer.

Zu finden ist dies in den Bedingungen unter 2.1

"2. Leistungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung: Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen, Zahnkronen,
Zahnersatz, implantologische Leistungen
2.1 Erstattungsfähige Aufwendungen
Erstattungsfähig sind – unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuvor ihre
Pflichtleistung erbracht hat –......"


Zu Ihrem Freund:

Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist nur möglich bei Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse, eine Reiseversicherung ist hier leider nicht ausreichend.