Zahnreinigung - Advigon ändert Erstattungsverhalten
Verfasst: 08.02.2016, 09:45
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage, meine Frau und ich sind schon etliche Jahre Kunden der CSS-Versicherung.
Wir haben bei denen eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnbehandlung abgeschlossen.
Die ganzen Jahre über waren wir mit unserer Versicherung sehr zufrieden. Bis die CSS-Versicherung von der Firma Advigon AG übernommen wurde. Die Firma hatte sich geweigert, die Kosten der Zahnreinigung vollständig zu übernehmen, obwohl eine Begründung für den 2.8-fachen Gebührensatz vom Zahnarzt schriftlich vorlag. Sie behauptet, sie brauche nur das medizinisch Notwendige zu erstatten. Meine Frage wäre nun, muss den die Adivgon AG nicht die Versicherungsbedingungen der CSS-Versicherung weiterführen? Darin steht klipp und klar, dass der Zahnarzt über den 2,3-fachen Gebührensatz bis zum 3,5-fachen Satz gehen kann, wenn das nach den Richtlinien der GOZ begründet wird. Diese Rechnungen wurden dann auch von der CSS all die Jahre stets bezahlt, nur von der Advigon AG nicht. Für eine hilfreiche, sachgerechte und schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus.
Wir haben bei denen eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnbehandlung abgeschlossen.
Die ganzen Jahre über waren wir mit unserer Versicherung sehr zufrieden. Bis die CSS-Versicherung von der Firma Advigon AG übernommen wurde. Die Firma hatte sich geweigert, die Kosten der Zahnreinigung vollständig zu übernehmen, obwohl eine Begründung für den 2.8-fachen Gebührensatz vom Zahnarzt schriftlich vorlag. Sie behauptet, sie brauche nur das medizinisch Notwendige zu erstatten. Meine Frage wäre nun, muss den die Adivgon AG nicht die Versicherungsbedingungen der CSS-Versicherung weiterführen? Darin steht klipp und klar, dass der Zahnarzt über den 2,3-fachen Gebührensatz bis zum 3,5-fachen Satz gehen kann, wenn das nach den Richtlinien der GOZ begründet wird. Diese Rechnungen wurden dann auch von der CSS all die Jahre stets bezahlt, nur von der Advigon AG nicht. Für eine hilfreiche, sachgerechte und schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus.