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Zahnreinigung - Advigon ändert Erstattungsverhalten

Verfasst: 08.02.2016, 09:45
von lehoki
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage, meine Frau und ich sind schon etliche Jahre Kunden der CSS-Versicherung.
Wir haben bei denen eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnbehandlung abgeschlossen.
Die ganzen Jahre über waren wir mit unserer Versicherung sehr zufrieden. Bis die CSS-Versicherung von der Firma Advigon AG übernommen wurde. Die Firma hatte sich geweigert, die Kosten der Zahnreinigung vollständig zu übernehmen, obwohl eine Begründung für den 2.8-fachen Gebührensatz vom Zahnarzt schriftlich vorlag. Sie behauptet, sie brauche nur das medizinisch Notwendige zu erstatten. Meine Frage wäre nun, muss den die Adivgon AG nicht die Versicherungsbedingungen der CSS-Versicherung weiterführen? Darin steht klipp und klar, dass der Zahnarzt über den 2,3-fachen Gebührensatz bis zum 3,5-fachen Satz gehen kann, wenn das nach den Richtlinien der GOZ begründet wird. Diese Rechnungen wurden dann auch von der CSS all die Jahre stets bezahlt, nur von der Advigon AG nicht. Für eine hilfreiche, sachgerechte und schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus.

Re: Zahnreinigung - Advigon ändert Erstattungsverhalten

Verfasst: 08.02.2016, 09:46
von dsteinberger
Die Versicherungsbedingungen haben sich nicht geändert. Nicht einmal der Versicherer, der wurde ja nur umbenannt und von der Hanse Merkur gekauft, ist aber nach wie vor eigentlich eigenständig.
Sofern die Begründung für den höheren Satz als 2,3 fach individuell schlüssig ist, muss der Versicherer auch leistet. Die medizinische Notwendigkeit betrifft ja nur die Behadlung selbst. Also eine PZR, die ja als medizinisch notwendig angesehen wird.
Wenn höher als 2,3 abgerechnet wird muss nur der Grund für die Erhöhung schlüssig sein. Z.B. Engstand beim Patienten, dadurch zeitlich höherer Aufwand oder ähnliches.
Sie sollten Einspruch einlegen und sich zudem beim Ombudsmann beschweren, dem unabhängigenund kostenlosen Streitschlichter der PKV:

http://pkv-ombudsmann.de/