Erneute Einholung für Gesundheitsdaten und Schweigepflicht..
Verfasst: 14.06.2012, 14:25
Guten Tag,
ich bin langjähriger Kunde bei der CSS und hatte bei Antragstellung bereits eine Einwilligung zur Einholung von Gesundheitsdaten und der Schweigepflicht-Entbindung für die CSS persönlich beantwortet, nun
bekomme ich ein neues Anschreiben von der CSS zugesandt, in dem eneut nach meiner Einwilligungen für den neuen Partner der CSS (Cordial Dienstleistungs GmbH / Concordia) in sehr ausführlicher Art und Weise hinterfragt wird, dieses verunsichert mich sehr. So umfaßt das Einwilligungs-Formular neben den Ärzten + Krankenhäusern insbesondere auch die Zeit nach dem Tod sowie den Einbezug aller Partner-Unternehmen der CSS. Deshalb bitte ich Sie diese Situation einmal für mich einzuschätzen bzw. erhoffe ich mir von Ihnen eine sinnvolle Empfehlung, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte. Es wäre sehr in meinem Interesse, wenn sie mir die folgenden Punkte beantworten könnten:
1) Ist es bei allen Versicherungen üblich, ein Einwilligung solcher Art - auch für den Zeitraum nach dem Tod und das alle Partner-Unternehmen mit einbezogen sind - einzufordern ?
2) Was passiert bei einer Entscheidung für die Nicht-Einwilligung, eine angedrohte Ablehnung eines Vertrags-Abschlusses? Z.B. auch bei bereits langjährig bestehenden Verträgen wie in bei meinem Fall, d.h. hier ist es grundsätzlich erforderlich ?
3) Wie ist die von der CSS wahlweise zugestandene Situation zu verstehen, die Einwilligung nur im Einzelfall zu erteilen (angedrohte längere Bearbeitungs-Zeiten oder die zu tragende Bearbeitungsunkosten) ?
4) Wie deuten oder erklären sie sich die 'Blanko'-Einwilligung auch für die Stellen außerhalb der CSS (Gutachter, ALLE Partner-Unternehmen der CSS, Rückversicherer, teilweise selbstständige Vermittler) ?
5) Was sagen Sie zu der Sachlage einer Einwilligung für den Zeitraum nach dem Tod, wieso ist das für die Gesellschaften so wichtig bei einer Zahnzusatzversicherung z.B.?
Für einen Rat von Ihnen als Experten und langjährigen Beobachter dieser Gesellschaft wäre ich sehr dankbar und auch natürlich gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lehmeyer
ich bin langjähriger Kunde bei der CSS und hatte bei Antragstellung bereits eine Einwilligung zur Einholung von Gesundheitsdaten und der Schweigepflicht-Entbindung für die CSS persönlich beantwortet, nun
bekomme ich ein neues Anschreiben von der CSS zugesandt, in dem eneut nach meiner Einwilligungen für den neuen Partner der CSS (Cordial Dienstleistungs GmbH / Concordia) in sehr ausführlicher Art und Weise hinterfragt wird, dieses verunsichert mich sehr. So umfaßt das Einwilligungs-Formular neben den Ärzten + Krankenhäusern insbesondere auch die Zeit nach dem Tod sowie den Einbezug aller Partner-Unternehmen der CSS. Deshalb bitte ich Sie diese Situation einmal für mich einzuschätzen bzw. erhoffe ich mir von Ihnen eine sinnvolle Empfehlung, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte. Es wäre sehr in meinem Interesse, wenn sie mir die folgenden Punkte beantworten könnten:
1) Ist es bei allen Versicherungen üblich, ein Einwilligung solcher Art - auch für den Zeitraum nach dem Tod und das alle Partner-Unternehmen mit einbezogen sind - einzufordern ?
2) Was passiert bei einer Entscheidung für die Nicht-Einwilligung, eine angedrohte Ablehnung eines Vertrags-Abschlusses? Z.B. auch bei bereits langjährig bestehenden Verträgen wie in bei meinem Fall, d.h. hier ist es grundsätzlich erforderlich ?
3) Wie ist die von der CSS wahlweise zugestandene Situation zu verstehen, die Einwilligung nur im Einzelfall zu erteilen (angedrohte längere Bearbeitungs-Zeiten oder die zu tragende Bearbeitungsunkosten) ?
4) Wie deuten oder erklären sie sich die 'Blanko'-Einwilligung auch für die Stellen außerhalb der CSS (Gutachter, ALLE Partner-Unternehmen der CSS, Rückversicherer, teilweise selbstständige Vermittler) ?
5) Was sagen Sie zu der Sachlage einer Einwilligung für den Zeitraum nach dem Tod, wieso ist das für die Gesellschaften so wichtig bei einer Zahnzusatzversicherung z.B.?
Für einen Rat von Ihnen als Experten und langjährigen Beobachter dieser Gesellschaft wäre ich sehr dankbar und auch natürlich gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lehmeyer