Ist korrekt, hier würde natürlich die GKV oder die Gesetzliche Rentenversicherung etwas leisten, sofern Sie in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein sollten.
Die diesbezüglichen Leistungen springen zweitrangig ein, also wenn eben für bestimmte Dinge kein anderer Kostenträger zuständig ist oder nicht in dieser Höhe.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel aber nur die Kosten der Heilbehandlung und natürlich auch eine Anschluss Rehabilitation oder Kur. Weitergehende Kosten, die über die reine Heilbehandlung hinausgehen oder im Sinne des SGBV nicht wirtschaftlich sind werden nicht übernommen. Streit, wann das der Fall ist kann also leicht entstehen.
So erhalten Sie natürlich beispielsweise auch einen Rollstuhl von der Krankenkasse, immer unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit bedeutet dies natürlich „einfache Ausführung“. Ein High-Tech-Rollstuhl oder sonstige spezielle medizinische Hilfsmittel kann mehrere zigtausende Euro kosten.
Gleiches gilt z.B., wenn das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umgestaltet werden müssen oder auch das Fahrzeug (z.B. um einen Rollstuhl transportieren zu können oder um als schwerbehinderter Mensch weiterhin alleine das Fahrzeug führen zu können. Hier leistet die Krankenkasse eher gar nichts oder nur sehr rudimentär oder in Ausnahmefällen. Die REHA-Leistung würde hier zusätzlich zur Invaliditätsleistung erfolgen (von der solche Maßnahmen natürlich sonst auch selbst bezahlt werden könnten).
Genau solche Dinge gehen natürlich ins Geld und können durchaus die 100.000 Euro erreichen, daher ist eine zusätzliche Leistung für REHA Management bzw. unfallbedingte REHA Kosten sicher nicht verkehrt und sollte mind. 50.000 Euro betragen. Oft kostet ein Zusatzbaustein in einer
Unfallversicherung auch nur 10-20 Euro mehr im Jahr.