Chronische Parodontitis kann streng genommen nicht ausheilen nur in den Griff bekommen werden, so dass sich die Taschentiefen nicht weiter vertiefen. Ist eine Parodontitis mit entsprechender Taschentiefe in der Patientenakte bereits notiert und womöglich noch ein Zahnlockerungsgrad dazu vermerkt, könnte ein Versicherer (nicht nur die
R+V) im Leistungsfall bei einem Zahnverlust aufgrund einer später sich verschlimmernden Parodontitis und einer Maßnahme für einem implantologischen Zahnersatz argumentieren, der VErsicherungsfall sein bereits mit Diagnose der chronischen Parodontitis bekannt gewesen.
Tarife ohne GEsundheitsfragen leisten nicht für Versicherungsfälle, die bereits eingetreten sind, insofern ist man auch mit der
R+V Z1u hier nicht auf der sicherern Seite.
Versuchen Sie eine Antragstellung bei der Württembergischen. Am besten mit dem Antrag einen aktuellen Taschentiefenbefund einreichen. In nahezu allen uns vorliegenden Fällen unterbreitete die
Württembergische dann zumindest für die Tarife ZGU70 BZGU20 ein Angebot ohne einen Leistungsausschluss, im schlimmsten Fall nur unter Vereinbarung einer etwas strengeren anfänglichen Summenbegrenzung. Dafür wäre aber ein soäterer Zahnverlust aufgrund der Parodontitis abgesichert.