R+V Z2U Fragen
Verfasst: 17.01.2013, 14:48
Ich interessiere mich für den R+V Z2U, den Unisextarif des R+V Z2, meine Fragen dazu:
Einige Fragen dazu.
1) Alterungsrückstellungen.
Bedeutet das, dass wir nicht mehr als gespart (bezahlt) ausnutzen dürfen (als Ersatz von Behandlungskosten erhalten)?
2) Abhängigkeit von der GKV.
Wie abhängig ist dieser Tarif von den GKV-Leistungen?
3) Ihre Tabelle: „Kassenvorleistung ist keine Leistungsvoraussetzung: voller Umfang (nur Ärzte mit Kassenzulassung).“ Laut AGB von R+V: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa.“
Wie passt das zusammen und was bedeutet die Kassenzulassung? Haben die Ärzte im Europäischen Ausland eine Kassenzulassung (ich interessiere mich für Lettland)?
4) Ihre Tabelle: „Summenbegrenzung: Gilt nur für Zahnersatz.“
Haben andere Leistungen, und zwar Zahnbehandlung (außer den angegebenen Zahnprophylaxe und Parodontose-/Wurzelbehandlung), keinen besonderen Summenbegrenzungen?
5) Ihre Tabelle: „Keine Wartezeiten.“
Bedeutet das, dass sofort nach dem Versicherungsbeginn wir eine Behandlung anfangen und entsprechenden Kostenerstattung beanspruchen dürfen?
6) Sie haben geschrieben: „dass herausnehmbare Prothesen mitversichert sind“.
Bedeutet das, dass auch die vor dem Versicherungsbeginn bestehende Prothesen mitversichert sind?
7) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 2.3: „Der Versicherer erstattet die erstattungsfähigen Aufwendungen ... , mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss ... anerkannt wurde.“
Besteht hier ein Risiko, dass nur eine Doppelsumme von GKV-Leistung erstattet wird? Welche Bedingungen gelten hier zusätzlich?
8) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 3: „Nicht erstattungsfähig sind: mit der GKV vereinbarte Selbstbehalte.“
Soweit mir bekannt ist, wir haben keine solche vereinbarte Selbstbehalte (soll ich das vielleicht bei AOK nachfragen?). Was ist das?
9) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 3: „Nicht erstattungsfähig sind: Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.“
Ihre Tabelle: „Abschluss bei laufender Behandlung: problemlos möglich.“
Bedeutet das, dass ein Vertragsabschluss zwar möglich ist, die Kosten werden aber nicht erstattet. Oder?
10) Ist es möglich nach einiger Zeit (6, bzw. 12 Monate) den Tarif auf einen höheren wechseln (z.B., den Z2u+ZV auf Z1u + ZV)? Welche Bedingungen gelten für solchen Fall?
11) Wie folgt weiter die Antragstellung (sowie weitere Schritte), wenn wir eine für uns passende Zahnzusatzversicherung gewählt haben?
Einige Fragen dazu.
1) Alterungsrückstellungen.
Bedeutet das, dass wir nicht mehr als gespart (bezahlt) ausnutzen dürfen (als Ersatz von Behandlungskosten erhalten)?
2) Abhängigkeit von der GKV.
Wie abhängig ist dieser Tarif von den GKV-Leistungen?
3) Ihre Tabelle: „Kassenvorleistung ist keine Leistungsvoraussetzung: voller Umfang (nur Ärzte mit Kassenzulassung).“ Laut AGB von R+V: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa.“
Wie passt das zusammen und was bedeutet die Kassenzulassung? Haben die Ärzte im Europäischen Ausland eine Kassenzulassung (ich interessiere mich für Lettland)?
4) Ihre Tabelle: „Summenbegrenzung: Gilt nur für Zahnersatz.“
Haben andere Leistungen, und zwar Zahnbehandlung (außer den angegebenen Zahnprophylaxe und Parodontose-/Wurzelbehandlung), keinen besonderen Summenbegrenzungen?
5) Ihre Tabelle: „Keine Wartezeiten.“
Bedeutet das, dass sofort nach dem Versicherungsbeginn wir eine Behandlung anfangen und entsprechenden Kostenerstattung beanspruchen dürfen?
6) Sie haben geschrieben: „dass herausnehmbare Prothesen mitversichert sind“.
Bedeutet das, dass auch die vor dem Versicherungsbeginn bestehende Prothesen mitversichert sind?
7) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 2.3: „Der Versicherer erstattet die erstattungsfähigen Aufwendungen ... , mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss ... anerkannt wurde.“
Besteht hier ein Risiko, dass nur eine Doppelsumme von GKV-Leistung erstattet wird? Welche Bedingungen gelten hier zusätzlich?
8) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 3: „Nicht erstattungsfähig sind: mit der GKV vereinbarte Selbstbehalte.“
Soweit mir bekannt ist, wir haben keine solche vereinbarte Selbstbehalte (soll ich das vielleicht bei AOK nachfragen?). Was ist das?
9) AVB/KK 2009 Teil III Tarife Tarif Z2 Punkt 3: „Nicht erstattungsfähig sind: Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung.“
Ihre Tabelle: „Abschluss bei laufender Behandlung: problemlos möglich.“
Bedeutet das, dass ein Vertragsabschluss zwar möglich ist, die Kosten werden aber nicht erstattet. Oder?
10) Ist es möglich nach einiger Zeit (6, bzw. 12 Monate) den Tarif auf einen höheren wechseln (z.B., den Z2u+ZV auf Z1u + ZV)? Welche Bedingungen gelten für solchen Fall?
11) Wie folgt weiter die Antragstellung (sowie weitere Schritte), wenn wir eine für uns passende Zahnzusatzversicherung gewählt haben?