Leistungen der R+V Z1 ZV - Fragen
Verfasst: 20.09.2012, 14:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen zum Tarif R+V Z1 + ZV aus Ihrem Vergleichsrechner. Zu folgendem Punkt habe ich eine Frage:
bedeutet der nachfolgende Passus, dass sich dann immer eine Quasi Selbstbehalt von 10% daraus ergibt? Manche Versicherer rechnen 90% vom Rechnungsbetrag ohne vorherigen Abzug der Kassenleistung (Gesamterstattung dann bis max. in Höhe des Rechnungsbetrages).
Bezügl. der 90% würde mich noch interessieren, ob dieser Tarif also immer 90% erstattet, also keine Bonusheft-Boni berücksichtigt werden!?
In diesem Zusammenhang auch nochmal genau nachgefragt:
die in den ersten Jahren gestaffelten Erstattungs-Höchstbeträge sind absolute Zahlen, d.h. das was tatsächlich überwiesen wird und nicht Rechnungsbeträge!?
2.3 Zahnersatz
Der Versicherer erstattet die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendigen Zahnersatz einschließlich der anzurechnenden Vorleistungen der GKV und Erstattungen Dritter zu 90 %, mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss nach § 55 SGB V für die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme anerkannt wurde. Erstattet werden jedoch höchstens die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen (siehe Nr. 2.2).
2.4 Leistungsstaffel
Innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn sind die Leistungen für Zahnersatz je Person und Kalenderjahr insgesamt auf die folgenden Beträge begrenzt:
- im 1. Kalenderjahr 1.000 EUR,
- im 2. Kalenderjahr 2.000 EUR,
- im 3. Kalenderjahr 3.000 EUR,
- im 4. Kalenderjahr 4.000 EUR.
vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen zum Tarif R+V Z1 + ZV aus Ihrem Vergleichsrechner. Zu folgendem Punkt habe ich eine Frage:
bedeutet der nachfolgende Passus, dass sich dann immer eine Quasi Selbstbehalt von 10% daraus ergibt? Manche Versicherer rechnen 90% vom Rechnungsbetrag ohne vorherigen Abzug der Kassenleistung (Gesamterstattung dann bis max. in Höhe des Rechnungsbetrages).
Bezügl. der 90% würde mich noch interessieren, ob dieser Tarif also immer 90% erstattet, also keine Bonusheft-Boni berücksichtigt werden!?
In diesem Zusammenhang auch nochmal genau nachgefragt:
die in den ersten Jahren gestaffelten Erstattungs-Höchstbeträge sind absolute Zahlen, d.h. das was tatsächlich überwiesen wird und nicht Rechnungsbeträge!?
2.3 Zahnersatz
Der Versicherer erstattet die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendigen Zahnersatz einschließlich der anzurechnenden Vorleistungen der GKV und Erstattungen Dritter zu 90 %, mindestens jedoch den gleichen Betrag, der von der GKV als Festzuschuss nach § 55 SGB V für die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme anerkannt wurde. Erstattet werden jedoch höchstens die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen (siehe Nr. 2.2).
2.4 Leistungsstaffel
Innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn sind die Leistungen für Zahnersatz je Person und Kalenderjahr insgesamt auf die folgenden Beträge begrenzt:
- im 1. Kalenderjahr 1.000 EUR,
- im 2. Kalenderjahr 2.000 EUR,
- im 3. Kalenderjahr 3.000 EUR,
- im 4. Kalenderjahr 4.000 EUR.