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R+V Zahnzusatzversicherung vs. Württembergische

Verfasst: 24.07.2012, 13:40
von winter
Preislich sind die Tarif R+V Z1 + ZV , sowie die zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">Württembergische Zahnzusatzversicherung ZBU ZGU70 BZGU20 ja ähnlich. Wo sind denn im Einzelnen die Vor- und Nachteile der beiden Zahnzusatzversicherungen, wenn an Sie vergleicht. Ich suche wirklich einen absoluten Premiumschutz und bin bereit entsprechend was auszugeben. BEhandlungen sind bei mir nicht angeraten und ich habe auch keine fehlenden Zähne.

Re: R+V Zahnzusatzversicherung vs. Württembergische

Verfasst: 24.07.2012, 13:59
von dsteinberger
Also grundsätzlich sind beide Zahnzusatzversicherungen: die Württembergische und auch auch die R+V Z1 Zv Zahnzusatzversicherung sehr leistungsstark. BEide Tarife bilden Alterungsrückstellungen und heben sich dadurch schon einmal von den anderen Spitzentarifen aus dem Vergleichsrechner ab. Sie kosten also mehr , jedoch nur in den ersten Jahren. Da der Beitrag nicht aufgrund des steigenden Alters steigt, sondern Rücklagen zur Stabilisierung gebildet werden, sind diese Tarif nicht wirklich teurer als z.B: Axa dent premium, Arag Z90 Bonus, CSS flexi, Janitos dental plus etc.

Vergleich der Tarife

Vorteile der R+V Z1 + ZV:

-keine Wartezeiten (wobei die Württembergische diese auch nicht hat derzeit)
-keine Gesundheitsfragen
-sehr hohe Erstattung für Zahnersatz auch schon in den ersten 4 Jahren (zusammen bis 10.000 Euro für Zahnersatz, 750,- für Zahnbehandlung (hier BEschränkung 2 Jahre).
-Kieferorthopädie bei Kindern mitversichert (wenn auch nur max, 2000 Euro pro Behandlung)

Nachteile der R+V Z1 + ZV:

-fehlende Zähne nicht mitversichert
-im Bereich Zahnbehandlung, wird z.B. für Prophylaxe zwar 100% bezahlt, aber nur einmal im Jahr
-Wurzel- und Parodontosebehandlungen werden nur erstattet, wenn kein Anspruch auf Krankenkassen_Anspruch
-max 750 Euro für Zahnbehandlung in den ersten 2 Jahren


Vorteile Württembergische ZB ZG70 BZG20

-keine Wartezeit
-Erstattung bis 100% möglich zusammen mit der GKV (schafft sonst kein anderer Tarif und das ohne BEgrenzungen z.B. bei Implantaten (ausser eben Summenbegrenzung)
-bis 8 fehlende Zähne mitversicherbar
-keine Summenbegrenzung für Zahnbehandlung
-Annahme auch bei laufender BEhandlung (insofern zwar GEsundheitsfragen,aber recht einfache)
-100% für Zahnbehandlungen und dies ohne BEgrenzung, z.B. bei der PZR
-100% der Mehrkosten bei Zahnbehandlungen, die über die Regelversorgung gehen, z.B. bei hochwertigen Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Knirscherschienen und vieles mehr
-Der Umstand, dass zwar fehlende Zähne versichert sind, diese aber zu einer längeren LEistungsstaffel führen, führt zu einer langen Bindung der VErsicherten an das Kollektiv, davon profitieren letztendlich alle
-125 Euro Sehhilfenzuschuss

Nachteile Württembergische ZB BZG20 ZG70

-recht strenge Summenbegrenzung (4000 Euro erste 48 Monate)
-leider wird auch die Anzahl vorhandenen Zahnersatzes abgefragt, dieser ist natürlich versichert, es kann aber zu einer zeitlichen Dehnung der anfänglichen Summenbegrenzung führen
-Bei laufender Parodontosebehandlung kann der Baustein Zb nicht abgeschlossen werden, es wäre also nur Zahnersatz zu 90% versichert (über BZG20 ZG70)

*Welcher Tarif für wen*

Württembergische ZB ZG70 BZG in jedem Fall, wenn:

-Fehlende Zähne vorhanden sind, die mitversichert werden sollen
-Sie gerade eine Sanierung hinter sich haben, also eher langfristig extrem gut abgesichert sein möchten und demnach mit Summenbegrenzungen (nur für Zahnersatzsatz, nicht Zahnerhalt und Zahnbehandlung) leben können.
-Sie eine unbegrenzte Absicherung für Zahnbehandlung wünschen und sich nicht mit 90% Erstattung für Zahnersatz zufrieden geben, sondern bis 100% absichern möchten
-Sie recht gute Zähne haben und daher in einen Tarif möchten, der entsprechend auch andere Antragsteller ausreichend prüft, also nicht jeden annimmt (möglichweise höhere BEitragsstabilität dadurch)

R+V Z1 + ZV Zahnzusatzversicherung, wenn:

-Sie fehlende Zähne haben, diese aber nicht mitversichern möchten, stattdessen lieber eine höhere Erstattung auch in den ersten 4 Jahren absichern möchten (bis 10000 Euro erste 4 Jahre)
-Ihnen die Erstattung einer prof. Zahnreinigung im Jahr ausreicht (dafür aber 100% der Rechnung)
-Sie damit leben können, dass im Bereich Zahnbehandlung, LEistungen wie Laser-Mikroskop nicht erstattet werden
-Bei mehr als 8 fehlden Zähnen
-Bei vorhandenen Zahnfleischerkrankungen oder ähnlichem
-Bei Kindern , da Kieferorthopädie abgesichert ist, hier sind Tarife wie CSS flexi Zb ZE top, Arag Z90Bonus, AXA dentPremium jedoch deutlich empfehlenswerter.

Re: R+V Zahnzusatzversicherung vs. Württembergische

Verfasst: 02.06.2013, 22:41
von Andreas
Vielen Dank für diesen Thread !

Können Sie sagen, ob bzgl. der Behandlung durch rein private Zahnärzte wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen bestehen?

Speziell: Implantate mit Kronen, alles von einem privaten Zahnarzt ohne Kassenzulassung:
Welche Leistungen sind hier von R+V Z1 bzw. der Württenbergischen zu erwarten?

Ferner: Gibt es in der Abwicklung zwischen den beiden Versicherungen Unterschiede?
Muss vor der Behandlung der entsprechende Erstattungsantrag gestellt werden oder reicht es, die Rechnungen nach der Behandlung einzureichen?


Vielen Dank im voraus

Andreas

Re: R+V Zahnzusatzversicherung vs. Württembergische

Verfasst: 04.06.2013, 17:45
von dsteinberger
Also die Würrtembergische leistet deutlich umfangreicher bei zahnbehandlungen, es werden hier ja auch mehrfach die Zahnreinigung etc. erstattet, sowie sämtliche Leistungen nach der GOZ, eben auch Mehrleistungen.
Gerade im Bereich Zahnbehandlung ist die Württembergische stärker und hat zudem auch keine anfängliche Begrenzung.

Die R+V leistet hingegen nur für eine Wurzel- und Parodontosebehandlung, wenn gar kein Anspruch auf eine Kassenleistung besteht, nicht aber für Mehrkosten einer höherwertigen Behandlung.

Nachteile der Württembergische im Vergleich mit der R+V wären hingegen die Summenbegrenzungen in den ersten 4 Jahren. Denn hier ist die R+V großzügiger

Ab dem 5. Jahr wiederum wäre die Württembergische besser, da Sie ja 90% plus Kassenanteil, also bis 100% erstattet, die R+V hingegen zusammen bei 90% stehenbleibt.

Mit der Württembergische hätte man zudem auch die Möglichkeit Zahnbehandlungen bei Ärzten ohne Kassenzulassung in Anspruch zu nehmen, R+V hat dies in den Bedingungen nicht eindeutig geregelt, bei Zahnbehandlung würde der Tarif hier definitiv nicht leisten, bei Zahnersatz muss laut BEdingungen ein Anspruch der GKV auch eingelöst werden, damit der Tarif leistet. Bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung verzichtet man jedoch auf die GKV-Vorleistung, da diese hier ja grundsätzlich nicht zahlt.

Die fehlende Risikoprüfung bei der R+V könnte natürlich später dazu führen, dass die Beiträge ordentlich ansteigen. Wobei Tarife im Premiumbereich hier grundsätzlich recht anfällig sind. Bei der Württembergische hätte man später allerdings deutlich flexiblere Möglichkeiten downszugraden z.B. 20% weniger Zahnersatz, um den Beitrag niedriger zu machen, da es dort wesentlich mehr Zwischenbausteine und Tarife gibt.

BEi der R+V bliebe nur noch der R+V Z2U, mit 70% inkl Kassenleistung.

Re: R+V Zahnzusatzversicherung vs. Württembergische

Verfasst: 27.09.2015, 13:21
von BNowak
Kann man es vielleicht so sagen:
Die Württembergische lohnt sich dann, wenn man einen so guten "Zahnstatus" hat, dass man aufgrund der Gesundheitsfragen keinerlei Probleme hat, dort alle leistungsstarken Tarife abzuschließen, während die R + V Versicherung zumindest dann als - sicherlich leistungsschwächere - Alternative für diejenigen in Frage kommt, die aufgrund eines schlechteren "Zahngesundheitszustandes" auf Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen angewiesen sind, weil sie ansonsten keine Chance haben, diese zu bekommen.
Vielleicht noch eine Anmerkung: die Württembergische leistet lediglich bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ, während die R + V im Bereich Zahnzusatz im Einzelfall bei medizinischer Notwendigkeit auch über den GOZ-Satz hinausgeht: "Der Versicherungsschutz sieht auch über dem 3,5-fachen Satz der GOZ Leistungen vor, wenn vor Behandlungsbeginn eine sachlich und rechtlich begründete Vereinbarung über die Höhe der Vergütung (Honorarvereinbarung) getroffen wurde." Man muss dann mit der REchnung eine Kopie der Honorarvereinbarung senden.

Was ich noch anmerken möchte: für Brillenträger, also diejenigen, die wirklich häufig neue Brillen benötigen, kann die R+ V vorteilhaft sein, v.a., wenn man sie - bei mir ist es so - als Genossenschaftsmitglied der Voksbanken abgeschlossen hat und die 400 Euro für Brillenzusatz alle 2 Jahre wirklich benötigt. Als Mitglied der Genossenschaftsbanken erhält man den Tarif, der als R + V Premium Plus Plus Tarif auf dem Markt für derzeit 63 Euro zu haben ist, für rund 50 Euro.

Ich hoffe, dass meine Infos so stimmen.

Re: R+V Zahnzusatzversicherung vs. Württembergische

Verfasst: 08.03.2016, 18:14
von dsteinberger
Es gibt tatsächlich einen kleinen Genossenschaftsrabatt. Es gibt aber generell 15% Rabatt auf den Brillentarif der R+V, wenn man bereits einen Zahnersatztarof besitzt.
Die Angebote und Antragsunterlagen für die GEnossenschaftstarife erhalten Sie allerdings auch bei jedem unabhängigen Makler, also z.B. bei www.fairfekt.de (uns)