Pflegetagegeld Kindernachversicherung - wichtige Infos

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dsteinberger
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Die meisten Pflegetagegeldversicherungen haben ihre Antragsfragen dahingehend angepasst, dass sie nun bei Abschluss fragen, ob eine Schwangerschaft besteht oder man werdender Vater oder Mutter ist.
Die Möglichkeit über die Kindernachversicherung für den Fall vorzusorgen, dass bei Geburt das Kind im gleichen Pflegetagegeldtarif versichert werden kann sind damit etwas eingeschränkt.

Abschließbar wäre aber z.B. derzeit ohne Probleme auch bei bestehender Schwangerschaftr noch der Tarif DKV PTG:

Siehe: https://www.pflegezusatzversicherung.name/dkv-ptg

Wer seinem zuküngtigen Sprössling die bestmögliche Absicherung zumindest ab Pflegegrad 2 sichern möchte, für den ist zudem der Tarif "R+V PM1 interessant:

Infos: https://www.pflegezusatzversicherung.na ... rsicherung


Wichtig ist, dass der Vertrag auf die werdende Mutter oder Vater bei Geburt mindestens 3 Monate bestanden hat und das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten ab Geburt bei der Versicherung angemeldet wird:

https://www.pflegezusatzversicherung.na ... ng-kinder/
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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