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Münchener Verein Naturmedizin

Verfasst: 22.09.2015, 12:57
von lehoki
Ich habe eine Frage zum Tarif Münchener Verein Naturmedizin
vor Abschluss der Versicherung können SIe mir mitteilen, ob diese Ärtzin grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllt, dass die Versicherung diese Kosten übernimmt? Es handelt sich um eine TCM Beratung die ich evtl. mal in Anspruch nehmen möchte. http://stauder.agtcm-therapeut.de/index.htm
Vielen Dank.

Re: Münchener Verein Naturmedizin

Verfasst: 22.09.2015, 12:58
von dsteinberger
Es handelt sich bei Frau Stauder von dieser Internetseite um eine Heilpraktikerin, insofern werden Kosten gemäß dem GebüH bis zu den dort aufgeführten Höchstsätzen übernommen.
Es wäre also grundsätzlich versichert, wenn die Heilpraktikern auch die Rechnung mit entsprechenden Gebührenziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker abrechnet.

Der Tarif Münchener Verein Naturmedizin erstattet ohne anfängliche Wartezeiten 100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige alternative Heilbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, aber auch durch Ärzte (nach dem Hufelandverzeichnis). Ebenso werden z.B. osteopathische Behandlungen erstattet, die durch einen Physiotherapeuten durchgeführt werden, der zwar kein Heilpraktiker ist, aber im Berufsverband für Osteopathen Mitglied ist.

Münchener Verein Naturmedizin (Tarif 175 - interne Bezeichnung) kostet für Kinder derzeit unter 7 Euro/MOnat, für Erwachsene rund 14-18 Euro je nach Alter und ist ein reiner Naturheilverfahren Zusatztarf. Heisst: Es müssen keine weiteren LEistungen ausser Naturheilverfahren mitversichert werden.

Münchener Verein Naturmedizin

Verfasst: 11.11.2015, 15:13
von pomvomitty
Hallo,

eine Frage:
Der Tarif Münchener Verein Naturmedizin 175 deckt auch den HP für Psychotherapie ab und den
Arzt mit Zusatzbezeichnung Homöopathie?

Gruss

Re: Münchener Verein Naturmedizin

Verfasst: 11.11.2015, 15:14
von dsteinberger
ja ,
sowohl Heilpraktiker für Psychotherapie, wenn dieser nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abrechnet, aber auch Ärzte , die Naturheilverfahren durchführen. Eine Zusatzbezeichnung ist dabei nicht einmal nötig. Bei Ärzten werden die Gebührenziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte erstattet, die im Hufelandverzeichnis benannt sind. Also z.B. die homöopathische Anamnese und Folgebehandlung uvm.
weitere Infos unter Münchener Verein Naturmedizin

Re: Münchener Verein Naturmedizin

Verfasst: 12.01.2016, 15:45
von lehoki
danke für Ihre Antwort. Ich hätte noch zwei Fragen:
1. Für wie lange gilt der Abaschluss und wie ist die Kündigungsfrist?
2. Sind Heil-Hypnose, Oesteophatie dabei 100% abgedeckt? Und ab
wann kann man das in Anspruch nehmen?

Re: Münchener Verein Naturmedizin

Verfasst: 12.01.2016, 15:46
von dsteinberger
der Abschluss gilt lebenslang, wenn Sie nicht kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Kalenderjahre. Sie können dann mit drei Monaten Frist kündigen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Bei einer ausserordentlichen Beitragsanpassung haben Sie natürlich ein sofortiges Kündigungsrecht.
Der Versicherer hat kein Recht zur ordentlichen Kündigung.

Osteopathie ist natürlich versichert. Sowohl durch Ärzte, Heilpraktiker , aber auch durch qualifizierte Physiotherapeuten.
Es sind alle Leistungen nach dem GebüH versichert (Behandlung durch Heilpraktiker).
Bei einer Behandlung durch Ärzte nach der GOÄ, gilt die Liste der Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis, die in den Tarifbedingungen des Tarifes Müchener Verein Naturmedizin 175 aufgelistet sind.
Hypnose wäre bei medizinischer Notwendigkeit durchaus erstattungsfähig, da diese Behandlung im GebüH enthalten ist.

Wartezeiten gibt es keine. Es gilt jedoch nur Versicherungsschutz für Versicherungsfälle/Behandlungen , die nach Vertragsabschluss eintreten/beginnen.