Asthma mitversichern
Verfasst: 20.06.2018, 17:10
Bei welcher Heilpraktiker Zusatzversicherung lässt sich meine Vorerkrankung Asthma mitversichern? Bisher wurde ich von allen Versicherern abgelehnt.
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Im §2 der MB/KK wird der Versicherungsbeginn definiert:(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer
versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versiche-
rungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizini-
schem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die
Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden,
die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so
entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Als Versicherungsfall gelten auch
a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen
Schwangerschaft und die Entbindung,
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach
gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchun-
gen),
c) Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind
Daraus ergibt sich, dass egal ob ein Tarif Wartezeiten vorsieht oder nicht, nicht für Versicherungsfälle, also in der Regel BEhandlungen geleistet werden, wenn diese vor dem Vertragsabschluss beginnen. Das Weglassen im Antrag danach zu fragen, heisst aber nicht, dass der Versicherer dann auf diese Paragraphen verzichtet.1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein
bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Ab-
schluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versi-
cherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht
vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Ab-
schluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind
nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit
vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderun-
gen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versiche-
rungsschutzes.
direkt auf den Antrag."Keine Leistung für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind"