Seite 1 von 1

Asthma mitversichern

Verfasst: 20.06.2018, 17:10
von Katharinchen
Bei welcher Heilpraktiker Zusatzversicherung lässt sich meine Vorerkrankung Asthma mitversichern? Bisher wurde ich von allen Versicherern abgelehnt.

Re: Asthma mitversichern

Verfasst: 20.06.2018, 17:14
von dsteinberger
Hallo,

hier gibt es folgende Möglichkeit:

Die einfachste, sofern ausser Allergien und Asthma, Schilddrüsenerkrankungen (Unter oder Überfunktion) vorhanden sind wäre Universa UnimedA Exklusiv. Der Tarif stellt eine vereinfachte Gesundheitsfrage, bei der Asthma und einige andere Erkrankungen nicht auftauchen. Kann diese Gesundheitsfrage mit "nein" beantwortet werden, ist der Tarif abschließbar. Das gleiche gilt für den etwas schwächeren Universa UnimedA Premium.
Infos zum Tarif der Universa: https://www.versicherung-online.net/uni ... erung-522/


Zudem wäre auch noch die Lösung denkbat: Wechsel zur BKK VBU und Abschlus Heilpraktiker Gruppentarif: Infos hier: https://heilpraktikerversicherung.biz/h ... efung-147/

Universa ist deulich teurer, aber auch leistungsstärker und man müsste nicht extra die Krankenkasse wechseln.

Re: Asthma mitversichern

Verfasst: 27.08.2018, 11:07
von dsteinberger
Wenn im Antrag eine Krankheits nicht abgefragt wird, heisst das eben leider nicht unbedingt, dass diese auch mitversichert wird. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungend er Versicherer gibt es nämlich den AVB/KK oder MB/KK §1 und hier wird im Satz (2) der Versicherungsfall definiert:
(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer
versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versiche-
rungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizini-
schem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die
Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden,
die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so
entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Als Versicherungsfall gelten auch
a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen
Schwangerschaft und die Entbindung,
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach
gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchun-
gen),
c) Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind
Im §2 der MB/KK wird der Versicherungsbeginn definiert:
1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein
bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Ab-
schluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versi-
cherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht
vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Ab-
schluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind
nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit
vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderun-
gen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versiche-
rungsschutzes.
Daraus ergibt sich, dass egal ob ein Tarif Wartezeiten vorsieht oder nicht, nicht für Versicherungsfälle, also in der Regel BEhandlungen geleistet werden, wenn diese vor dem Vertragsabschluss beginnen. Das Weglassen im Antrag danach zu fragen, heisst aber nicht, dass der Versicherer dann auf diese Paragraphen verzichtet.

Nur z.B. in den Tarifbedingungen des oben genannten TArifes Universa UniMed Exklusiv oder Premium, wird eben dieser Paragraf negiert und der TArif leistet eben doch für laufende Versicherungsfällen, wenn der ANtrag angenommen wurde.
Das gleiche beim Gruppentarif Hallesche Heilpraktiker für BKK VBU Mitglieder.
Andere Versicherer hingegen heben diese Paragraphen eben leider nicht auf, egal ob mit oder ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen.

Re: Asthma mitversichern

Verfasst: 27.08.2018, 11:12
von dsteinberger
Teilweise kann ich verstehen, das Kunden sich dann ärgern, da kaum einer das Versicherungsdeutsch versteht.
Die Signal Iduna schreibt beim Ambulant plus zumindest extra den Satz:
"Keine Leistung für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind"
direkt auf den Antrag.
Ansonsten sollte es einem generell bei Versicherungen klar sein, dass in der Regel eben nicht für etwas bezahlt wird, was schon an Kosten vor dem Abschluss feststeht.
Verzichtet ein Versicherer aber explizit darauf, wie die Universa beim Universa UniMed Exklusiv, dann kostet der Tarif natürlich auch ein paar Euro mehr, was wiederum dann bei Kunden als "teuer" gilt. Aber anders geht es gar nicht.

Re: Asthma mitversichern

Verfasst: 25.10.2019, 11:55
von dsteinberger
Allergien, sowie Asthma bronchiale wäre beim Tarif Universa Unimed Premium und Exklusiv ebenfalls mitversicherbar.