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Bioresonanztherapie erstattungsfähig?

Verfasst: 02.02.2017, 14:31
von franky
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Bioresonanztherapie. Viele Zusatzersicherungen erstatten alternative Heilmethoden nur, wenn diese im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.
Meine Frage wäre jetzt gewesen: Ist die Bioresonanztherapie aktuell im Hufelandverzeichnis enthalten? Ich habe bereits mehrere Internetseiten durchforstet aber manchmal wurde diese Therapie aufgeführt und manchmal nicht.
Vielen Dank,
Beste Grüße
Frank

Re: Bioresonanztherapie erstattungsfähig?

Verfasst: 02.02.2017, 14:36
von dsteinberger
Bioresonanztherapie ist im Hufelandverzeichnis aufgezählt.
Nun muss man jedoch dazu sagen, dass das Hufelandverzeichnis eigentlich nur für Ärzte und nicht für Heilpraktiker ist. Nach dem GebüH (Heilpraktiker) kann es also eigentlich auch nicht abgerechnet werden.

Allerdings leistet z.B. der Tarif UKV NaturPrivat für alle Behandlungen aus dem Hufelandverzeichnis, auch wenn diese durch einen Heilpraktiker abgerechnet werden.
Das gleiche gilt für Signal Iduna Ambulant plus und auch Barmenua AN PLus.
Lediglich bei der Signal steht in den Tarifbedingungen zusätzlich noch drin, dass auch für wissenschaftlich nichts anerkannte Verfahren geleistet wird. Bioresonanztherapie ist auf jeden Fall nicht wirklich wissenschaftlich anerkannt.
Der Tarif Gothaer mediambulant erstattet Behandlungen mit Bioresonanz z.B. nur, wenn dies durch einen Arzt mit Facharztbezeichnung "Arzt für Naturheilverfahren" durchgeführt wird.
Signal Iduna Ambulant plus und UKV NaturPrivat sind da weniger streng und würden auch beim Heilpraktiker für dieses Behandlung zahlen.

Es kommt dann aber auch noch darauf für welche Beschwerden/Diagnose Bioresonanz eingesetzt wird. Denn eine Behandlung muss natürlich medizinisch notwendig sein, also nach medizinischem Verständnis der Fachleute, die dieses Verfahren anwenden dazu geeignet sein eine Erkrankung damit auch zu behandeln.

Wichtig ist natürlich zudem, dass der Versicherungsfall erst nach Versicherungsbeginn und Annahme des Antrag eingertreten ist. Es würde also nichts bringen, wenn man bereits eine Beschwerde vor Abschluss der Heilpraktikerversicherung hat , hier schulmedizinische Behandlungen nun nichts helfen und man jetzt wegen der bereits beim Arzt bekannten BEschwerden eine Bioresonanztherapie beim Heilpraktiker ausprobieren möchte. So etwas ist ein laufender Versicherungsfall und daher nicht versichert.

Die oben genannten Tarife können Sie hier berechnen und ein Angebot anfordern:

https://www.versicherung-online.net/Zus ... leich-255/