Man muss fairerweise sagen, dass die ARAG sogar einen Katalig mit Häufig gestellten Fragen und Antworten genau mit so einer Leisutngsfrage schon seit Jahren auf Ihrer Internetseite veröffentlicht.
Nicht nur die ARAG 483 Zusatzversicherung könnte genau bei so einem Fall Probleme machen. sondern fast jede
Heilpraktikerversicherung.
Denn Behandlungen werden nur erstattet, wenn diese durch Heilpraktiker oder Ärzte (einige Tarife verlangen sogar bei Ärzten noch die "Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren") durchgeführt wurden.
Osteopathen können zwar Heilpraktiker sein, oft sind es aber sektorale Heilpraktiker Osteopathie (hier leisten Tarife wie
AXA Med Komfort oder
Barmenia MehrGesundheit und einige andere sogar problemlos), oft sind es aber eben "nur" Physiotherapeuten.
Und diesbezüglich haben die meisten Versicherer klare Richtlinien, die man vorher auch erfragen oder in den Bedingungen nachlesen kann.
Einige Tarife leisten bei Osteopathie auch durch Physiotherapeuten, sofern diese in einem Berufsverband für Osteopathie sind und die Behandlung durch einen Arzt verordnet wurde.
Genaue Infos zu den verschiedenen Behandlern und Fallstricke, die zur Ablehnung von Behandlungsrechnungen führen können haben wir hier zusammengetragen:
https://heilpraktikerversicherung.biz/h ... erstattung
Es gibt nämlich noch einige mehr Dinge, die man beachten sollte, damit Heilpraktikerrechnungen nicht abgelehnt oder gekürzt werden.