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Kann der Versicherer einfach kündigen?

Verfasst: 18.08.2016, 13:46
von alice88
Ich habe mal ne Frage. Wenn ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließe und dann später eine schwere Erkrankung bekomme. Z.B. Krebs oder ähnliches. Kann der Versicherer dann einfach, nachdem ich wieder aus dem Krankenhaus komme kündigen, so wie dass z.B. auch bei eine Rechtsschutzversicherung möglich ist, wenn man zu viele Rechtsstreitigkeiten meldet?

Re: Kann der Versicherer einfach kündigen?

Verfasst: 18.08.2016, 13:54
von dsteinberger
Diese Frage ist nicht ganz unberechigt, doch kann ich Dich beruhigen.
Es war tatsächlich so bis vor einigen Jahren, dass viele Versicherer sich das ordentliche Kündigungsrecht offen hielten. Dies ermöglichte ihnen (den Versicherern) zumindest innerhalb der ersten 3 Vertragsjahre einen Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.
Glücklicherweise verzichten mittlerweile fast alle Versicherer auf dieses ordentliche Kündigungsrecht. Es könnte aber noch einige wenige geben (z.B: HUK; DEBEKA) die diese Klausel noch drin haben.

Wer jedoch bereits länger als 3 Jahre versichert ist, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen, da dieses ordentliche Kündigungsrecht wenn überhaupt nur innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre galt.

Im BEreich der Krankentagegeldversicherung trifft man jedoch noch öfter Tarife an, bei denen die Klausel in den ersten 3 Jahren noch Bestand hat, Beispiele sind hier z.B. Continentale oder DKV.