Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich es richtig sehe, zahlt die ARAG notfalls auch über die GOZ hinaus, während die Bayerische Zahn-Prestige lediglich bis zur GOZ-Höchstgrenze zahlt, auch wenn dies weniger ausschlaggebend ist.
Die Frage stellt sich mir auch, ob - bei Vorliegen einer
Unfallversicherung - der kieferorthopädische Schutz für die Wahl einer
Zahnzusatzversicherung mit ausschlaggebend sein sollte oder nicht. Denn unfallbedingt zahlt die Bayerische Zahn-Prestige ja auch, allerdings bis zur Höchstgrenze von 2000 Euro.
Und natürlich auch die Frage nach der Erstattungs"praxis", d.h. ob die Versicherung im "Ernstfall" auch schnell und ohne Probleme "zahlt" oder nicht.
Ich selber bin - weil ich mehrmals im Jahr PZR benötige - von der R + V Plus Plus zur Württembergischen ZE90 + ZBE gewechselt. Die R + V übernimmt eine Zahnreinigung im Jahr zu 100%, die
Württembergische ZE90 + ZBE max. 300 Euro innerhalb von 2 Jahren. Beide zahlen bei medizinisch notwendigen Implantaten 90%, die
Württembergische allerdings möglicherweise 95%, wenn ein Dentallabor, welches mit der Württembergischen kooperiert, beauftragt wird. Zum Zeitpunkt meines Wechsels gab es beide Tarife - den der
ARAG DENT 100 und den der Bayerischen ZAHN PRESTIGE noch nicht. Da ich ein Implantat habe (allerdings sonst keine fehlenden Zähne), überlege ich, zu einer Versicherung mit Implantat-Vollschutz zu wechseln. Da ich zusätzlich über eine Brillenversicherung (bei der Bayerischen) verfüge, kommt ein Wechsel zur Württembergischen Privat Plus (Vollschutz) nicht in Frage, da hier eine wesentlich schlechtere Brillenzusatzversicherung mit abgeschlossen werden muss. Ein Versicherungswechsel, falls ich mich dafür entscheiden sollte, könnte sowieso erst zum neuen Jahr erfolgen, da die Kündigungsfristen bei der Württembergischen - dies war auch bei der R + V so - so gestaltet sind, dass ein Wechsel erst mit Ablauf des 31.12.2018 möglich wäre. Das hätte den Vorteil, sich beide Tarife - auch in Bezug auf ihre Erstattungspraxis - genauer zu informieren.