Hallo,
also alle die genannten Tarife leistet für Zahnersatz und schreiben nicht vor, aus welchem Material dieser zu sein hat.
Beispielsweise heisst es bei UKV ZahnPrivat in den Bedingungen:
Zahnersatz (Implantate, Kronen und Brücken mit Verblendungen z. B. aus Kunststoff oder Keramik an jeder Zahnstelle, prothetische Leistungen, Veneers)
Das "Verblendungen" bezieht sich dabei auf die Zahnbrücken, welche aus Vollkeramik nicht hergestellt werden.
Bezüglich der Implantate und Kronen wird hier also kein Material vorgeschrieben, denn weiter unten in den Tarifbedingungen werden ja auch klar VErfahren wie CEREC, welches zur Anfertigung von Vollkeramik Kronen etc. genuzt wird, aufgeführt.
Auszug Tarifbedingungen UKV ZahnPrivat:
CEREC Behandlungen
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gna-
thologie)
- Reparaturen von bestehendem Zahnersatz
- vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leis-
tungen z. B.:
- Knochenaufbau im Rahmen einer Implantat Versorgung
- Strahlendiagnostik wie Röntgen oder Dentale Volumentomografie
- Einsatz von Laser, OP-Mikroskop
- VECTOR-Technologie
- Bakterienanalyse
- DNA-Test im Rahmen einer Bakterienanalyse
- bei Periimplantitis: Photodynamische Therapie (PDT) am Zahn-
fleisch, photoaktive Chemotherapie (PACT), Photothermische
Therapie (PTT)
Auch Barmenia und Münchener Verein machen keine Einschränkung beim Material für Kronen.
Zu beachten ist nur, dass Barmenia
Mehrzahn, UKV ZahnPrivat und auch
Münchener Verein ZahnGesund maximal bis zum 3,5fachen GOZ-Höchstsatz leisten, was das Zahnarzthonorar angeht.
Die
neuen DKV Zahntarife leistet auch über 3,5 fach GOZ (bis 5-Facher Satz)
Sie finden die Tarife alle in unserem
Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner.
https://www.versicherung-online.net/zah ... gleich-23/