Wie wichtig wird in Zukunft der "GOZ"-Faktor?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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BNowak
Beiträge: 21
Registriert: 27.09.2015, 13:15

Hallo,
ich selber habe ja den Alttarif der Barmenia Mehr Zahn 100 und Mehr Zahnvorsorge Bonus abgeschlossen. An sich bin ich mit diesem Alttarif, der ja seit dem 01.09.24 leider nicht mehr für Neukunden angeboten wird, sehr zufrieden.
Nun hört man aber immer öfter, dass Zahnärzte über den 3,5-fachen Satz der GOZ abrechnen. Mir war immer wichtig bei der Zahnzsatzversicherung, dass die Leistung unabhängig von einer Leistung der GKV erfolgt, da ich ein Implantat habe und Implantatreparaturen durch die GKV ja nicht bezahlt werden. Daher fand ich die Barmenia wegen ihrer Zukunfts- und Innovatonsgarantie sehr gut, v.a. die Zukunftsgarantie finde ich sehr wichtig. Meines Wissens gibt es aber leider keine einzige Zahnzusatzversicherung, die die Bedingungen:
- Abrechnung über den 3,5-fachen Satz hinaus ohne weitere Begrenzung
- Zukunftsgarantie
-Innovationsgarantie
-Übernahme aller Hightechleistungen
Zahnflatrate
erfüllt.
Der Tarif, der dem recht nahe kommt, der neue Tarif der DKV, leistet zwar über den 3,5-fachen Satz der GOZ, aber er hat eben auch eine Begrenzung bis zum 5-fachen GOZ-Satz.
Der Tarif der Nürnberger Z100 ohne Gesundheitsfragen hat die Bedingungen - Leistungen unabhängig von einer Zahlung der GKV, Zahlung über den 3,5-fachen GOZ-Satz, sofern über GOZ abgerechnet wird und Leistung bei Privatzahnärzten, als m.W. einziger Tarif vereinigt, aber er hat keine Zukunfts- und Innovationsgarantie.
Der neue Tarif der UKV leistet unabhängig von einer Vorleistung der GKV, zieht bei Privatzahnärzten nichts ab. hat eine Zahnflatrate, übernimmt viele Hightechleistungen, hat eine Innovationsgarantie, aber er leistet eben auch nur bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Schade. Der Zahn-Sorglos-Tarif der Concordia hat zwar eine Zukunfts- und Innovationsgarantie, gute Leistungen für PZR (wenn auch keine Flatrate), leistet aber ebenfalls nur bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Für Leute mit Implantat ist er nicht geeignet, da er sich bei den Gesundheitsfragen entsprechend absichert und - als m.W. einziger Zahntarif - nicht nach fehlenden Zähnen, sondern fehlenden "Naturzähnen" fragt, bestehende Implantate also nicht versichert.
Der Münchener Verein zahlt alle Hightechleistungen, hat eine Zukunfts- und Innovationsgarantie, zahlt aber nur bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Weder Nürnberger noch Münchener Verein haben eine Zahnflatrate.
Andere Tarife, die über den 3,5-fachen Satz der GOZ im 100%-Bereich leisten, etwa Arag oder Württembergische, haben keine Innovations- oder Zukunftsgarantie bzw. leisten nur, wenn die GKV vorleistet. Solche Tarife sind m.E. keinesfalls empfehlenswert.

Fazit: Eine solche Art "Superversicherung" mit all den oben genannten Bedingungen finde ich nicht, es müssen "Abstriche" gemacht werden.
Wie wichtig wird daher in Zukunft der "GOZ"-Faktor, wenn immer mehr Zahnarztpraxen über den 3,5-fachen Satz der GOZ abrechnen? Sollte man deswegen eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Vielen Dank für Ihre Antwort
dsteinberger
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Die Erstattung von zahnärztlichen Honoraren nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ist bei den meisten Zahnversicherungen auf den 3,5 fachen GOZ-Höchstsatz beschränkt. Das ist auch die Mindestvorgabe,. die eine Zahnversicherung erfüllen sollte.
Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch dieser 3,5fache Höchstsatz bei Zahnärzten überschritten wird. Insbesondere betrifft dies oft Gebührenziffern bei Parodontologen (außerhalb der Kassenrichtlinien durchgeführte Wurzel- und Parodontosebehandlungen) und Implantologen (implantatgetragener Zahnersatz)
Überschreitet ein Zahnarzt den 3,5fachen Höchstsatz muss er dies vor Behandlungsbeginn mitteilen und eine Honorarvereinbarung inkl. Warnhinweis dem Patienten aushändigen, dass voraussichtlich Kostenträger wie eine private Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung, den den 3,5 fachen GOZ Höchstsatz überschreitenden Teil nicht bezahlen werden.
Der Patient hat dann natürlich die Möglichkeit, sich stattdessen einen anderen Zahnarzt zu suchen.

Es gibt einige Zahnversicherungen, die bei medizinischer Begründung, warum der 3,5fache Satz überschritten werden soll, trotzdem leisten.

Dies wären zum einen die Zahnversicherungen der ARAG, aber auch die neuen DKV Zahnzusatzversicherungen (DKV Z100, Z90, Z80 + PLS). Die DKV leistet zumindest bis zum 5-fachen GOZ-Höchstsatz

Diese finden Sie in unsererem Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner

Nun ist es so, dass natürlich nicht die komplette Rechnung in einem solchen Fall von anderen Tarifen nicht erstattet wird und meist sind auch nur einzelne Gebührenziffern von der Überschreitung des Satzes betroffen.
Aber es kann zumindest dazu führen, dass ca. 20-30% der Gesamtkosten nicht als erstattungsfähiger Rechnungsbetrag vom Versicherer anerkannt werden und sich dann der versicherte Erstattungssatz von z.B. 90% nur auf 70-80% der tatsächlich entstandenen Aufwendungen bezieht, was in dem Fall einer Gesamterstattung von nur 65-75% und keinen 90% entspricht.


Ob man deswegen nun eine Zahnversicherung extra wechseln sollte, denke ich nicht. Aber insbesondere bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen liegen erfahrungsgemäß, wenn man einen Spezialisten aufsucht die Kürzungen durch das Überschreiten bei teilweise ca. 50% Kürzung. Bei Implantaten im Bereich 20-25% bezogen auf die Gesamtkosten.
Und dies gerade bei Zahnärzten, die keine Kassenzulassung haben - also Privatzahnärzte. Und hier kommt es dann dazu, dass die meisten Anbieter alleine deswegen schon 30 -40 % kürzen, da die Vorleistung der GKV nicht gegeben ist. (Württembergische sieht hier bei Zahnersatz übrigens keine Kürzung vor in den ZGU Tarifen und beim ZBU Zahnbehandlung = 50%, Münchener Verein (35% Kürzung). UKV ZahnPrivat = keine Kürzung bei Privatzahnärzten, jedoch eben max. 3,5fach GOZ, ARAG leistet zwar >3,5fach GOZ, jedoch nur Zahnärzte mit Kassenzulassung.
Auch die Barmenia kürzt bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung um 30 oder 40% meine ich. Ich würde jemand mit einer Barmenia Mehr Zahn Zusatzversicherung jedoch keinen Wechsel empfehlen, nur weil der Tarif max. bis 3,5fach GOZ leistet. Das ist in 85-901% der Fälle nicht relevant würde ich schätzen und wenn doch, fällt die Erstattung eben mal 20% niedriger aus, was verschmerzbar ist.
Es steht einem zudem immer frei, sich einen Zahnarzt zu suchen, der max. den 3,5fachen Höchstsatz abrechnet.
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BNowak
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Vielen Dank für die Info. Nur eine Korrektur: die Barmenia kürzt dann, wenn die GKV leisten könnte aber nicht leistet (also hauptsächlich bei Privatzahnärzten) 20%, ist im Vergleich zu anderen Tarifen sehr günstig. Der einzige Tarif, der bei Privatzahnärzten leistet, über den 3,5-fachen Satz bei der GOZ ohne Begrenzung nach oben leistet und auch die Leistung der GKV ersetzt, wenn diese nicht leistet (auch wenn Vorleistungen der GKV, wenn es sie denn gibt, selbstverständlich in Anspruch genommen werden), scheint mir der Nürnberger Z 100 Tarif zu sein. Der leistet aber nicht für alle High-Tech-Leistungen und hat keine Zukunfts- und Innovationsgarantie und außerdem leistet er zwar für 200 Euro bei PZR, hat aber keine PZR-Flatrate. Außerdem bietet er keine Vorteile, wenn man aus einer anderen Zahnzusatzversicherung zu ihm wechselt, man muss also erneut 5 Jahre Summenbegrenzungen akzeptieren. Bleibt also, wenn man wechseln will, die Qual der Wahl. Ich werde daher nicht wechseln sondern bei der Barmenia bleiben.
dsteinberger
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Alles in allem ist bietet die Barmenia Zahnzusatzversicherung auch nach wie vor einer der besten Tarife am Markt
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BNowak
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Ich habe jetzt - nachdem mein Zahnarzt eine Zahnfüllung eingesetzt hat und - auch durch Röntgenbilder belegt - einen sehr guten Zahnzustand festgestellt hat, meine Zahnzusatzversicherung schweren Herzens gewechselt. Denn für die Rechnung für die Zahnfüllung von 120 Euro Eigenanteil wurde mir von der Barmenia 25% abgezogen, weil der Zahnarzt über die GOZ-Obergrenze abgerechnet hatte, statt 120 Euro Eigenanteil, von dem ich erwartet hatte, dass die Versicherung ihn zahlen würde, übernahm die Versicherung lediglich 88,95 Euro. Das akzeptiere ich bei einer 100%-Versicherung nicht, auch wenn sie vertragsgemäß gehandelt hat.

Ich bin jetzt - nach dem O.K. des Zahnarztes über meinen Zahnzustand - zur Nürnberger Z100 gewechselt. Die hat -wie die Barmenia - einen reformfähigen Tarif, d.h. die Zahnzusatzversicherung leistet auch dort ihren prozentualen Anteil von 100%, wenn die GKV nicht leistet (natürlich müssen Pflicht- bzw. Vorleistungen der GKV auch dort in Anspruch genommen werden, aber der Tarif ist jedenfalls reformfähig), er zieht bei Privatzahnärzten nichts ab und außerdem leistet er eben - sofern über GOZ abgerechnet wird, über den Höchstsatz der GOZ und er ist ohne Gesundheitsfragen abschließbar. Natürlich haben Tarife ohne Gesundheitsfragen auch Nachteile, aber einem problemlosen Abschluss stand eben - auch mit meinem Implantat - nichts im Wege. Der Verzicht auf Zukunfts- und Innovationsgarantie, v.a. auf die Zahnflatrate, war das "Übel", was ich schlucken musste. Aber zwei Zahnreinigungen kann man eben auch selbst bezahlen. Bei den stark steigenden Kosten für Zahnersatz muss aber eine Zahnzusatzversicherung meiner Meinung nach im Zahnersatzbereich leistungsfähig sein. Der Nürnberger Z100 war der einzige Tarif, den ich im 100%-Bereich gefunden habe, der unbegrenzt über den Höchstsatz der GOZ abrechnet und einen reformfähigen Tarif hat, d.h. auch dann leistet, wenn die GKV nicht leistet. Schmerzhaft sind natürlich die neuen Summenbegrenzungen. Dieses Risiko bin ich aber bewusst eingegangen. Es nützt mir gar nichts, wenn irgendwann eine Implantatsreparatur notwendig wird, und dann aufgrund der Begrenzung auf den 3,5-fachen GOZ-Satz der Eigenanteil auch bei einem 100%-Tarif immer höher wird. Die DKV hat zwar einen guten Zahntarif, begrenzt aber eben doch auch die GOZ-Leistung auf den 5-fachen Satz, zwar mehr als 3,5 aber eben immer noch eine Begrenzung. Die anderen 100%-Versicherungen, die über den GOZ-Höchstsatz leisten, die Arag oder die Württembergische, koppeln ihre Leistung an eine Vorleistung der GKV. Der Wechsel hat auch problemlos geklappt.

Hätte ich einen schlechteren Zahnzustand gehabt und die Zähne jetzt nicht "in Ordnung" gebracht, hätte ich nicht wechseln können. Natürlich muss sich jeder auf Tariferhöhungen einstellen, da die Kosten für Zahnersatz ja stark ansteigen. Dass die DKV erstmals ab 01. 07. über 100 Euro für ihren Zahnersatztarif, 113 Euro für Zahnersatz und Zahnbehandlung einschließlich Flatrate, verlangt, zeigt ja leider, wohin die Reise tariflich gehen wird. Aber dies ist bei gutem Schutz wohl unvermeidbar.
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