Wie wichtig wird in Zukunft der "GOZ"-Faktor?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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BNowak
Beiträge: 19
Registriert: 27.09.2015, 13:15

Hallo,
ich selber habe ja den Alttarif der Barmenia Mehr Zahn 100 und Mehr Zahnvorsorge Bonus abgeschlossen. An sich bin ich mit diesem Alttarif, der ja seit dem 01.09.24 leider nicht mehr für Neukunden angeboten wird, sehr zufrieden.
Nun hört man aber immer öfter, dass Zahnärzte über den 3,5-fachen Satz der GOZ abrechnen. Mir war immer wichtig bei der Zahnzsatzversicherung, dass die Leistung unabhängig von einer Leistung der GKV erfolgt, da ich ein Implantat habe und Implantatreparaturen durch die GKV ja nicht bezahlt werden. Daher fand ich die Barmenia wegen ihrer Zukunfts- und Innovatonsgarantie sehr gut, v.a. die Zukunftsgarantie finde ich sehr wichtig. Meines Wissens gibt es aber leider keine einzige Zahnzusatzversicherung, die die Bedingungen:
- Abrechnung über den 3,5-fachen Satz hinaus ohne weitere Begrenzung
- Zukunftsgarantie
-Innovationsgarantie
-Übernahme aller Hightechleistungen
Zahnflatrate
erfüllt.
Der Tarif, der dem recht nahe kommt, der neue Tarif der DKV, leistet zwar über den 3,5-fachen Satz der GOZ, aber er hat eben auch eine Begrenzung bis zum 5-fachen GOZ-Satz.
Der Tarif der Nürnberger Z100 ohne Gesundheitsfragen hat die Bedingungen - Leistungen unabhängig von einer Zahlung der GKV, Zahlung über den 3,5-fachen GOZ-Satz, sofern über GOZ abgerechnet wird und Leistung bei Privatzahnärzten, als m.W. einziger Tarif vereinigt, aber er hat keine Zukunfts- und Innovationsgarantie.
Der neue Tarif der UKV leistet unabhängig von einer Vorleistung der GKV, zieht bei Privatzahnärzten nichts ab. hat eine Zahnflatrate, übernimmt viele Hightechleistungen, hat eine Innovationsgarantie, aber er leistet eben auch nur bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Schade. Der Zahn-Sorglos-Tarif der Concordia hat zwar eine Zukunfts- und Innovationsgarantie, gute Leistungen für PZR (wenn auch keine Flatrate), leistet aber ebenfalls nur bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Für Leute mit Implantat ist er nicht geeignet, da er sich bei den Gesundheitsfragen entsprechend absichert und - als m.W. einziger Zahntarif - nicht nach fehlenden Zähnen, sondern fehlenden "Naturzähnen" fragt, bestehende Implantate also nicht versichert.
Der Münchener Verein zahlt alle Hightechleistungen, hat eine Zukunfts- und Innovationsgarantie, zahlt aber nur bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Weder Nürnberger noch Münchener Verein haben eine Zahnflatrate.
Andere Tarife, die über den 3,5-fachen Satz der GOZ im 100%-Bereich leisten, etwa Arag oder Württembergische, haben keine Innovations- oder Zukunftsgarantie bzw. leisten nur, wenn die GKV vorleistet. Solche Tarife sind m.E. keinesfalls empfehlenswert.

Fazit: Eine solche Art "Superversicherung" mit all den oben genannten Bedingungen finde ich nicht, es müssen "Abstriche" gemacht werden.
Wie wichtig wird daher in Zukunft der "GOZ"-Faktor, wenn immer mehr Zahnarztpraxen über den 3,5-fachen Satz der GOZ abrechnen? Sollte man deswegen eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Vielen Dank für Ihre Antwort
dsteinberger
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Die Erstattung von zahnärztlichen Honoraren nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ist bei den meisten Zahnversicherungen auf den 3,5 fachen GOZ-Höchstsatz beschränkt. Das ist auch die Mindestvorgabe,. die eine Zahnversicherung erfüllen sollte.
Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch dieser 3,5fache Höchstsatz bei Zahnärzten überschritten wird. Insbesondere betrifft dies oft Gebührenziffern bei Parodontologen (außerhalb der Kassenrichtlinien durchgeführte Wurzel- und Parodontosebehandlungen) und Implantologen (implantatgetragener Zahnersatz)
Überschreitet ein Zahnarzt den 3,5fachen Höchstsatz muss er dies vor Behandlungsbeginn mitteilen und eine Honorarvereinbarung inkl. Warnhinweis dem Patienten aushändigen, dass voraussichtlich Kostenträger wie eine private Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung, den den 3,5 fachen GOZ Höchstsatz überschreitenden Teil nicht bezahlen werden.
Der Patient hat dann natürlich die Möglichkeit, sich stattdessen einen anderen Zahnarzt zu suchen.

Es gibt einige Zahnversicherungen, die bei medizinischer Begründung, warum der 3,5fache Satz überschritten werden soll, trotzdem leisten.

Dies wären zum einen die Zahnversicherungen der ARAG, aber auch die neuen DKV Zahnzusatzversicherungen (DKV Z100, Z90, Z80 + PLS). Die DKV leistet zumindest bis zum 5-fachen GOZ-Höchstsatz

Diese finden Sie in unsererem Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner

Nun ist es so, dass natürlich nicht die komplette Rechnung in einem solchen Fall von anderen Tarifen nicht erstattet wird und meist sind auch nur einzelne Gebührenziffern von der Überschreitung des Satzes betroffen.
Aber es kann zumindest dazu führen, dass ca. 20-30% der Gesamtkosten nicht als erstattungsfähiger Rechnungsbetrag vom Versicherer anerkannt werden und sich dann der versicherte Erstattungssatz von z.B. 90% nur auf 70-80% der tatsächlich entstandenen Aufwendungen bezieht, was in dem Fall einer Gesamterstattung von nur 65-75% und keinen 90% entspricht.


Ob man deswegen nun eine Zahnversicherung extra wechseln sollte, denke ich nicht. Aber insbesondere bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen liegen erfahrungsgemäß, wenn man einen Spezialisten aufsucht die Kürzungen durch das Überschreiten bei teilweise ca. 50% Kürzung. Bei Implantaten im Bereich 20-25% bezogen auf die Gesamtkosten.
Und dies gerade bei Zahnärzten, die keine Kassenzulassung haben - also Privatzahnärzte. Und hier kommt es dann dazu, dass die meisten Anbieter alleine deswegen schon 30 -40 % kürzen, da die Vorleistung der GKV nicht gegeben ist. (Württembergische sieht hier bei Zahnersatz übrigens keine Kürzung vor in den ZGU Tarifen und beim ZBU Zahnbehandlung = 50%, Münchener Verein (35% Kürzung). UKV ZahnPrivat = keine Kürzung bei Privatzahnärzten, jedoch eben max. 3,5fach GOZ, ARAG leistet zwar >3,5fach GOZ, jedoch nur Zahnärzte mit Kassenzulassung.
Auch die Barmenia kürzt bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung um 30 oder 40% meine ich. Ich würde jemand mit einer Barmenia Mehr Zahn Zusatzversicherung jedoch keinen Wechsel empfehlen, nur weil der Tarif max. bis 3,5fach GOZ leistet. Das ist in 85-901% der Fälle nicht relevant würde ich schätzen und wenn doch, fällt die Erstattung eben mal 20% niedriger aus, was verschmerzbar ist.
Es steht einem zudem immer frei, sich einen Zahnarzt zu suchen, der max. den 3,5fachen Höchstsatz abrechnet.
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