Zahnzusatzversicherung bei bestehender Zahnabnutzung durch Knirschen?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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dan75
Beiträge: 1
Registriert: 18.11.2024, 16:26

Guten Tag zusammen,

ich brauche euren Rat zu einer etwas komplizierten Situation rund um Zahnzusatzversicherungen und bestehende Zahnabnutzung. Ich hoffe, jemand hat Erfahrung oder kann mir einen Tipp geben, an wen ich mich wenden könnte.

Meine Situation:

Vor etwa 2,5 Jahren war ich (36, m) bei einem Zahnarzt wegen Abnutzung meiner Zähne, besonders im Unterkiefer. Einige Zähne sind dort durch Reibung stärker abgenutzt, so dass Dentin freiliegt – das passiert bei mir sowohl im Schlaf als auch im Wachzustand (hängt mit Nervosität zusammen). Der Zahnarzt hat mir damals eine Aufbissschiene verschrieben, die aber überhaupt nicht richtig gepasst hat und sehr unangenehm war. Ich habe dann zu einem anderen Zahnarzt gewechselt, der zumindest eine dünne Schicht Kunststoff über das freiliegende Dentin aufgetragen hat, um die Zähne etwas zu schützen. Die Schiene habe ich nur ein paar Mal getragen, und das ist jetzt 2,5 Jahre her. Ich habe mich nun selber etwas umfassender informiert, weil mir nicht klar war, wie sich das in die Zukunft hinein entwickeln soll. Die Zähne wachsen ja nicht nach. Die beiden Zahnärzte konnten mir da nicht wirklich weiterhelfen.

Jetzt habe ich mir überlegt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, und bin auf zwei Tarife gestoßen, die gut bewertet sind:

1. Concordia ZahnSorglos (ca. 25 Euro/Monat) (Testsieger Stiftung Warentest, Abschluss mit Schiene möglich): Ab dem vierten Versicherungsjahr keine Begrenzungen mehr für Zahnersatz, Zahnerhalt ist von Anfang an unbegrenzt.
2. DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 (ca. 35 Euro/Monat) (Testsieger Stiftung Warentest, Abschluss mit Schiene möglich): Ebenfalls keine Wartezeit für Zahnerhalt, und ab dem vierten Jahr auch unbegrenzt für Zahnersatz.

Das wäre jetzt der ideale Zeitpunkt, weil das Kalenderjahr bald wechselt, und ich so direkt ins zweite Jahr käme. Nach zwei Jahren hätte ich die Beitragsbegrenzung hinter mir, und Zahnersatz wäre dann unbegrenzt versichert. Die Frage ist aber, ob ich nicht ohnehin unter Zahnerhalt falle. Ich habe auch bei meinem Zahnarzt nachgefragt, ob in meiner Akte etwas darüber steht, ob Behandlungen angeraten sind, und er meinte, da steht nichts drinnen. Bruxismus und Abnutzung wurde jedoch dokumentiert (klar, sonst hätten die auch damals keine Schiene verschrieben).

Meine Fragen:

1. Wie handhaben solche Versicherungen Fälle wie meinen, bei denen Dentin freiliegt, aber bisher keine umfangreichen Behandlungen angeraten wurden?
Ich habe auf einem Vergleichsportal gesehen, dass es für den Concordia-Tarif heißt: „Bestehen oder bestanden innerhalb der letzten 3 Jahre Erkrankungen des Zahnhalteapparates (z.B. Parodontitis, Parodontose) bzw. Zahnschmelzdefekte (Kreidezähne (MMH, MIH))? Nicht anzugeben sind durch Karies oder Zähneknirschen bedingte Zahnschmelzdefekte.“
Bedeutet das, dass Zahnschmelzdefekte durch Zähneknirschen nicht als Vorerkrankung gelten und somit übernommen werden?

2. Würde eine spätere Behandlung, z.B. hochwertige indirekte Rekonstruktionen mit Lithium-Keramik, übernommen werden, wenn ich die dreimonatige Wartezeit abwarte?
Ich habe gelesen, dass es Spezialkliniken gibt, die speziell auf Zähneknirschen spezialisiert sind, z.B. das CMD-Centrum in Hamburg (https://www.cmd-centrum.de/). In einem ähnlichen Fall (bei mir ist es etwas weniger abgenutzt) (siehe https://www.zm-online.de/artikel/2024/z ... -bruxismus) wurden die Seitenzähne mit Lithiumsilikat-Keramik und die Frontzähne mit Keramik wieder aufgebaut, um den ursprünglichen Zustand der Zähne wiederherzustellen und sie vor weiterer Abnutzung zu schützen. Aber das dürfte wahrscheinlich extrem teuer sein. Zählt so eine Maßnahme unter Zahnerhalt oder Zahnersatz?

3. Zählt die Aufbissschiene schon als Hinweis auf eine bestehende Behandlung?
Die Tarife, die ich hier erwähnt habe, scheinen auch für Leute geeignet zu sein, die eine Schiene tragen. Aber könnten spätere Behandlungen für bestehende Abnutzungen des Dentins als nicht versichert gelten?

4. Wie stelle ich sicher, dass die Versicherung keine Vorerkrankung geltend macht?
Wäre es sinnvoll, jetzt eine Bescheinigung vom Zahnarzt einzuholen, dass keine umfangreichen Maßnahmen angeraten sind? Gibt es dafür bestimmte Formulierungen oder ein standardisiertes Formular, das man nutzen kann? Oder könnte das nachteilig oder ungewöhnlich wirken?

5. Beratungsstellen und Tipps:
Kennt jemand eine Beratungsstelle, vielleicht eine Verbraucherzentrale, die sich mit solchen Fällen auskennt? Ich habe in der Waizmann-Tabelle auch etwas über einen sogenannten Vertragsschutz gelesen, der die Versicherung absichern soll – ist das sinnvoll?

Plan für die nächsten Schritte:

Ich überlege, jetzt die Versicherung abzuschließen, dann die dreimonatige Wartezeit abzuwarten und danach wieder zu einem Zahnarzt zu gehen. Falls es sinnvoll ist, würde ich mir vorher eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass keine umfangreichen Maßnahmen angeraten sind. Aber ich bin unsicher, ob diese Bescheinigung nötig ist. Vielleicht fällt das auch alles unter Zahnerhalt, und ich sollte nach der Wartezeit direkt zu einem Experten gehen.

Kennt sich jemand genauer aus, wie das gehandhabt wird, wo ich mich hinwenden kann, und ob die genannten oder vielleicht andere Versicherungen empfehlenswert sind?
dsteinberger
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Registriert: 23.04.2012, 13:19
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Wichtig ist, dass eine Zahnersatzmaßnahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zahnversicherung noch nicht angeraten wurde vom Zahnarzt (es sich also keine Behandlungsbedürftigkeit in der Akte markiert hat).
Sofern Sie eine Knircherschiene tragen und eine neue noch nicht angeraten ist können Sie beim Tarif UKV ZahnPrivat 100 die Gesundheitsfragen verneinen und zukünftig angeraterne Knirscherschienen wären dort ebenfalls versichert. (Uns liegt hier die schriftliche Zusage des Versicherers Union Krankenversicherung vor)
Auch zukünftiger Zahnersatz ist dort versichert, wenn dieser nicht bereit konkret vom Zahnarzt angeraten wurde oder eine konkrete Behandlungsabsicht klar erkennbar ist. (z.B: Erstellung eines Heil- und Kostenplans oder Aktenvermerk über geplante Zahnersatzmaßnahme) . Hierbei ist zu bedenken, dass natürlich eine Zahnversicherung sowieso nur erstattet, wenn eine Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig ist. Sofern also derzeit eine Maßnahme noch nicht als medizinisch notwendig vom letzten behandelnden Zahnarzt erachtet wurde sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie jetzt abschließen und zukünftig etwas angeraten wird.

Empfehlung wäre als noch zum 1.12.24 UKV ZahnPrivat 100 oder der günstigere UKV ZahnPrivat 90 , welche Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner finden und darüber beantragen können.

Auch beim Tarif Concordia Zahn Sorglos wird übrigens nicht nach Knirscherschienen gefragt, zudem sind eventuelle Abnutzungserscheinungen auf Grund von Knirschens dort laut Antragsfragen nicht anzugeben, trotzdem gilt auch dort, dass wenn eine Maßnahme bereits zum Abschluss der Versicherung als medizinisch notwendig angesehen (also nicht nur eventuell oder medizinisch sinnvll) wird und/oder der Zahnarzt eine Behandlung laut Patientenakte angeraten hat, wäre dies ebenso nicht versichert. Wird jedoch erst nach Abschluss etwas als medizinisch notwendig angeraten oder empfohlen, wäre es versichert in der Zukunft.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
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