Hallo zusammen!
Ich habe im Oberkiefer aufgrund Zahn bzw. Brückenverlusts auf beiden Seiten knochenaufbauende Maßnahmen beim Oralchirurgen über mich ergehen lassen, um mir demnächst Implantate setzten zu lassen. Es handelt sich bei der Behandlung um eine Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung.
Meine Versicherung (Debecca AZplus), welche "mit 30% Aufwendungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz und Einlagefüllungen" erstattet, verweigert mir nun die Teilerstattung der Kosten.
Als Grund wird angegeben, dass mein Tarif keine konservierenden Maßnahmen abdecke.
Ist nun ein essentieller chirurgischer Eingriff zur Implantatsvorbereitung wirklich eine Maßnahme zum Erhalt der Zähne und somit als Prophylaxe zu sehen?
Anders herum gefragt: Wenn ein Knochenaufbau nichts mit Zahnersatz zu tun hat, obwohl besagte zahnlose Stellen mit Implantaten versehen werden sollen, wie ist dann eine zahnärzliche und zahntechnische Leistung bei Zahnersatz definiert?
Wenn AZplus der Debecca hier tatsächlich nicht greift, für welche Anwendungen kommt dieser Tarif dann überhaupt auf?
Für Antworten bin ich sehr dankbar, ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter und befürchte, dass die Versicherung mich über den Tisch ziehen will?
Dankende Grüße!
Versicherung zahlt Knochenaufbau nicht!?
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Hi,
Knochenaufbau gehört leider nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen bei allen Zahnzusatzversicherungen. Anscheinend ist dies bei der DEBEKA in den Bedingungen nicht aufgeführt.
Daher weisen wir immer wieder darauf hin, darauf zu achten, dass die gewählte Zahnversicherung, neben Funktionsdiagnostik (was auch nicht überall versichert ist), ebenfalls Augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Material) inkludiert.
Besonders alte Tarife tun dies nicht, wozu der DEBEKA Tarif vermutlich gehört, Standard ist dies nämlich nur bei modernen Premium Tarifen
Für die laufende Geschichte bringt das natürlich nichts, aber eventuell sollten Sie daran denken nach Behandlungsende zu wechseln, es gibt mehrere Tarife, die eine Vorversicherungszeit anrechnen und ebenfalls auch für Knochenaufbau im Zusammenhang mit einem Implantat leisten würden.:
https://www.versicherung-online.net/zah ... sler-1134/
Knochenaufbau gehört leider nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen bei allen Zahnzusatzversicherungen. Anscheinend ist dies bei der DEBEKA in den Bedingungen nicht aufgeführt.
Daher weisen wir immer wieder darauf hin, darauf zu achten, dass die gewählte Zahnversicherung, neben Funktionsdiagnostik (was auch nicht überall versichert ist), ebenfalls Augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Material) inkludiert.
Besonders alte Tarife tun dies nicht, wozu der DEBEKA Tarif vermutlich gehört, Standard ist dies nämlich nur bei modernen Premium Tarifen
Für die laufende Geschichte bringt das natürlich nichts, aber eventuell sollten Sie daran denken nach Behandlungsende zu wechseln, es gibt mehrere Tarife, die eine Vorversicherungszeit anrechnen und ebenfalls auch für Knochenaufbau im Zusammenhang mit einem Implantat leisten würden.:
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Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
(www.fairfekt.de)
Sie erreichen uns montags bis freitags von 09:00 bis 19:00 Uhr
unter der Telefonnummer: 040-2110766-0
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Ich denke für die Antwort! Als Leihe, der eine Versicherung abschließt, würde man nun schon denken, dass die Prozedur des Knochenaufbaus als zahnärztliche und zahntechnische Leistung bei Zahnersatz inkludiert ist.
Alleine die spärliche und unbefriedigende Begründung lässt einen wundern.
Also ist der Knochenaufbau tatsächliche eine so genannte konservierende Behandlung, obwohl keine Behandlung am Zahn vorliegt und unterliegt im Allgemeinen nicht einer Zahnersatzbehandlung.
Ich hätte nie gedacht, dass ein Knochenaufbau nicht unter eine zahnärztliche Leistung bei Zahnersatz fällt.
Wie kann man erfahren, für was der Tarif tatsächlich aufkommt?
Steht irgendwo geschrieben, dass grundsätzlich keine Versicherung für einen Knochenaufbau aufkommt?
Das ganze gleicht für mich einem Täuschungsversuch der Debecca, vor dem man eigentlich warnen müsste!
Alleine die spärliche und unbefriedigende Begründung lässt einen wundern.
Also ist der Knochenaufbau tatsächliche eine so genannte konservierende Behandlung, obwohl keine Behandlung am Zahn vorliegt und unterliegt im Allgemeinen nicht einer Zahnersatzbehandlung.
Ich hätte nie gedacht, dass ein Knochenaufbau nicht unter eine zahnärztliche Leistung bei Zahnersatz fällt.
Wie kann man erfahren, für was der Tarif tatsächlich aufkommt?
Steht irgendwo geschrieben, dass grundsätzlich keine Versicherung für einen Knochenaufbau aufkommt?
Das ganze gleicht für mich einem Täuschungsversuch der Debecca, vor dem man eigentlich warnen müsste!
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Moderne Tarife schreiben dies in den Tarifbedingungen mittlerweile dazu. Es gibt aber durchaus Tarife, die einfach nur in den Bedingungen vermerken als mitversichert: "vorbereitende chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz", dann kann man auch davon ausgehen, dass es versichert ist. Sicher kann man sich nur sein, wenn man es vorher anfragt. Dies haben wir bei den gängigen Tarifen am Markt gemacht und dies dann im Vergleichsrechner aufgeführt.
Wenn ein Tarif bereits seit vielen Jahren besteht, kann man dies nur sicher sagen, wenn man beim Versicherer fragt.
Ich habe mir mal die Tarifbedingungen des DEBEKA AZ Plus angesehen, dort steht nur:
Als Beispiel, beim Tarif UKV ZahnPRIVAT ist es direkt aufgezählt:
Wenn ein Tarif bereits seit vielen Jahren besteht, kann man dies nur sicher sagen, wenn man beim Versicherer fragt.
Ich habe mir mal die Tarifbedingungen des DEBEKA AZ Plus angesehen, dort steht nur:
Es ist dort aber weder Funktionsdiagnostik vermerkt und auch kein Knochenaufbau direkt oder indirekt durch eine Formulierung wie "vorbereitende chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz"Mit 30 % werden Aufwendungen für zahnärztliche und zahntech-
nische Leistungen bei Zahnersatz, Implantaten und Einlagefüllungen
(z. B. Inlays, Onlays) erstattet.
Als Beispiel, beim Tarif UKV ZahnPRIVAT ist es direkt aufgezählt:
vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen
z. B.:
- Knochenaufbau im Rahmen einer Implantat Versorgung
- Strahlendiagnostik wie Röntgen oder Dentale Volumentomografie
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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