Zahnzusatzversicherung Hallesche Leistungsbegrenzung
Verfasst: 17.07.2023, 20:55
Hallo,
ich habe bei der Halleschen eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (dentPRO.80 dentZB.100 dent.ZB100 dent.ZE.90). Ich bin jetz im 5. Versicherungsjahr, ab nächstes Jahr gilt keine Leistungsbegrenzung mehr. Behandlungsbedarf wurde dieses Jahr festgestellt und der Übernahme der Kosten wurde zugestimmt. Nun gilt aber noch die Leistungsbegrenzung im 5. Jahr. Meiner Kenntnis nach gilt als Abrechnungstermin das Datum der tatsächlichen Behandlung, soweit ich das verstanden habe. Nun die Frage: Wenn ich die Behandlung erst im nächsten Jahr vornehmen lass, gilt dann die Leistungsbegrenzung weiterhin oder erhalte ich volle Zuzahlung, weil die tatsächliche Behandlung erst nach dem Zeitraum der Leistungsbegrenzung durchgeführt wurde?
ich habe bei der Halleschen eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (dentPRO.80 dentZB.100 dent.ZB100 dent.ZE.90). Ich bin jetz im 5. Versicherungsjahr, ab nächstes Jahr gilt keine Leistungsbegrenzung mehr. Behandlungsbedarf wurde dieses Jahr festgestellt und der Übernahme der Kosten wurde zugestimmt. Nun gilt aber noch die Leistungsbegrenzung im 5. Jahr. Meiner Kenntnis nach gilt als Abrechnungstermin das Datum der tatsächlichen Behandlung, soweit ich das verstanden habe. Nun die Frage: Wenn ich die Behandlung erst im nächsten Jahr vornehmen lass, gilt dann die Leistungsbegrenzung weiterhin oder erhalte ich volle Zuzahlung, weil die tatsächliche Behandlung erst nach dem Zeitraum der Leistungsbegrenzung durchgeführt wurde?