Seite 1 von 1

Unwissentlich falsche Angaben bei Antrag

Verfasst: 04.05.2023, 13:46
von theeisbaer
Hallo,

meine Frau hat beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unwissentlich nicht angegeben das 2 Zähne fehlen. Die Zähne wurden ihr bereits im frühen Kindesalter gezogen deshalb wusste sie nicht dass das der Status war.

Nun will die Versicherung rückwirkend den Beitrag erhöhen, geht das einfach so?
Ich weiß, es gibt den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" aber gilt das auch in diesem Fall?

Danke

Re: Unwissentlich falsche Angaben bei Antrag

Verfasst: 18.05.2023, 18:09
von dsteinberger
Normalerweise wird nur nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gefragt. Bzw. nach Zähnen, die theroretisch auch ersetzbar sind. Wenn keine Zahnlücke vorhanden war, kann ja auch nichts ersetzt werden und gilt auch nicht als fehlender Zahn.

Wenn doch noch eine Zahnlücke vorhanden war, kommt es auf den Tarif, um den es geht und auch den Zeitpunkt wie lange dieser schon besteht.