Wie werden fehlende Zähne definiert?
Verfasst: 17.08.2021, 16:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 37 Jahre alt und beabsichtige eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen mit der bestmöglichen Leistung. Nun sind jedoch einige Baustellen bei mir.
Ich habe 1 komplette Lücke, sowie 5 oder 6 zerstörte Zähne, welche extrationswürdig sind (teilweise nur noch "Krümel") , dazu drei angelegte, noch nicht durchgebrochene Weisheitszähne. Insgesamt habe ich eine Krone. Meine Frage wäre ob das nun 1 oder 5 fehlende Zähne sind?
Im April letzten Jahres mußte bei meinem damaligen Zahnarzt eine Wurzelbehandlung abgebrochen werden, da die örtliche Betäubung nicht wirkte. Ich bin dann nicht mehr hin gegangen, somit in keiner aktuellen Behandlung. Es gab eine Empfehlung für das weitere Verfahren. Der Heil- und Kostenplan wurde im April 2020 erstellt, wurde danach wohl nicht verlängert bei 6 Monaten Gültigkeit.
Ihrer geschätzten Antwort entgegen sehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Mail vom Zahnarzt:
Anbei Ihr Zahnbefund und OPG-Aufnahme der ersten Kontrolluntersuchung am
14.04.2020 zur Weiterleitung.
Eine Paradontosebehandlung wurde nicht vorgenommen und eine
endodontische Behandlung wurde wegen ungenügender Anästhesiewirkung
nicht abgeschlossen.
Die Empfehlung für die weitere Behandlung lässt sich wie folgt
zusammen-fassen:
-konservierende Behandlung der Restbezahnung
-Entfernung der zerstörten Zähne und nicht erhaltungswürdigen Zähne
-prothetische Rehabilitation
Die Prognose der verlagerten Weisheitszähne sollte explizit abgeklärt
werden.
ich bin 37 Jahre alt und beabsichtige eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen mit der bestmöglichen Leistung. Nun sind jedoch einige Baustellen bei mir.
Ich habe 1 komplette Lücke, sowie 5 oder 6 zerstörte Zähne, welche extrationswürdig sind (teilweise nur noch "Krümel") , dazu drei angelegte, noch nicht durchgebrochene Weisheitszähne. Insgesamt habe ich eine Krone. Meine Frage wäre ob das nun 1 oder 5 fehlende Zähne sind?
Im April letzten Jahres mußte bei meinem damaligen Zahnarzt eine Wurzelbehandlung abgebrochen werden, da die örtliche Betäubung nicht wirkte. Ich bin dann nicht mehr hin gegangen, somit in keiner aktuellen Behandlung. Es gab eine Empfehlung für das weitere Verfahren. Der Heil- und Kostenplan wurde im April 2020 erstellt, wurde danach wohl nicht verlängert bei 6 Monaten Gültigkeit.
Ihrer geschätzten Antwort entgegen sehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Mail vom Zahnarzt:
Anbei Ihr Zahnbefund und OPG-Aufnahme der ersten Kontrolluntersuchung am
14.04.2020 zur Weiterleitung.
Eine Paradontosebehandlung wurde nicht vorgenommen und eine
endodontische Behandlung wurde wegen ungenügender Anästhesiewirkung
nicht abgeschlossen.
Die Empfehlung für die weitere Behandlung lässt sich wie folgt
zusammen-fassen:
-konservierende Behandlung der Restbezahnung
-Entfernung der zerstörten Zähne und nicht erhaltungswürdigen Zähne
-prothetische Rehabilitation
Die Prognose der verlagerten Weisheitszähne sollte explizit abgeklärt
werden.