Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung 1 Zahns
Verfasst: 28.11.2020, 15:16
Hallo zusammen!
Aktuell wird mir am 5er Zahn zu einer Wurzelspitzenresektion geraten, die ich zeitnah durchführen lassen möchte.
Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, bei der UKV versicherungskammer Bayer den schon Zahnzusatzversicherung-laufende-Behandlung-234/" class="postlink autolinks">zur Behandlung angeratenen Zahn mit zu versichern, da ggf. -wenn die Rettung des Zahnes nicht funktioniert- ein Implantat angedacht ist? Mein jetziger Zahnarzt sagt, das sei der einzige Zahn der behandlungswürdig sei. Zwischendurch war ich jedoch einmal bei einem anderen Zahnarzt, der zwei andere Zähne behandeln wollte, die hier doch auf aktuellen Fotos nachweislich nicht Behandlung notwendig sind.
Kann ich mir von meinem jetzigen Zahnarzt bestätigen lassen , dass er mit Brief und Siegel bestätigen kann, dass lediglich nur ein Zahn behandlungswürdig ist, oder wird die Versicherung immer im Zweifelsfall dem höheren behandlungsbedarf Glauben schenken ?
Wenn es Fotos von den Zähnen gibt mit Nachweis der nicht behandlungswürdigkeit, kann man dann die falsch gestellte Diagnose des anderen Zahnarztes bei der Krankenkasse monieren und löschen lassen?
mich ärgert schon etwas länger das zahnärzte mitunter fragwürdige Behandlungen empfehlen. zudem ist es ja dann immer im Fall eines Versicherungsabschlusses zum Nachteil des Patienten.
Würde mich über eine Antwort freuen!
Aktuell wird mir am 5er Zahn zu einer Wurzelspitzenresektion geraten, die ich zeitnah durchführen lassen möchte.
Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, bei der UKV versicherungskammer Bayer den schon Zahnzusatzversicherung-laufende-Behandlung-234/" class="postlink autolinks">zur Behandlung angeratenen Zahn mit zu versichern, da ggf. -wenn die Rettung des Zahnes nicht funktioniert- ein Implantat angedacht ist? Mein jetziger Zahnarzt sagt, das sei der einzige Zahn der behandlungswürdig sei. Zwischendurch war ich jedoch einmal bei einem anderen Zahnarzt, der zwei andere Zähne behandeln wollte, die hier doch auf aktuellen Fotos nachweislich nicht Behandlung notwendig sind.
Kann ich mir von meinem jetzigen Zahnarzt bestätigen lassen , dass er mit Brief und Siegel bestätigen kann, dass lediglich nur ein Zahn behandlungswürdig ist, oder wird die Versicherung immer im Zweifelsfall dem höheren behandlungsbedarf Glauben schenken ?
Wenn es Fotos von den Zähnen gibt mit Nachweis der nicht behandlungswürdigkeit, kann man dann die falsch gestellte Diagnose des anderen Zahnarztes bei der Krankenkasse monieren und löschen lassen?
mich ärgert schon etwas länger das zahnärzte mitunter fragwürdige Behandlungen empfehlen. zudem ist es ja dann immer im Fall eines Versicherungsabschlusses zum Nachteil des Patienten.
Würde mich über eine Antwort freuen!