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Streit über Beginn des Behandlungsbedarfes

Verfasst: 14.06.2019, 10:33
von Theophil
Guten Tag,
ich habe bei der R+V zum 1.1.18 den Z2U-Tarif abgeschlossen. Im Lauf des Jahres 2018 habe ich eine festsitzende Brücke über den gesamten OK - gestützt auf Restzähne und Implantate - anfertigen lassen, weil die bestehende Geschiebe-Teilprothese nicht mehr haltbar war: im Sommer 2018 wurde unter den "Pfeilerzähnen" eine schwere Wurzelkaries festgestellt.
Eine beantragte Kostenbeteiligung (im Rahmen der Summenbegrenzung natürlich) lehnt die R+V ab, weil der Behandlungsbedarf schon vor Abschluss der Versicherung aufgetreten sei. Sie kann sich dabei evtl. stützen auf einen Vermerk des Zahnarztes in der (ihr bereits vorliegenden) Patientendatei, dass "perspektivisch" eine neue Prothese gefertigt werden müsste - es gab immer mal wieder Reparaturbedarf wegen Abplatzungen und neu zu zementierender Stütz-Kronen. Allerdings hat der Zahnarzt im Oktober 2017 noch notiert: "Zähne nicht behandlungsbedürftig, Schleimhaut o.B."
Aus meiner Sicht ist der akute Behandlungsbedarf dadurch entstanden, dass die tragenden Zähne wegen der Karies nicht zu retten waren - dass über kurz oder lang die Teilprothese unzureichend sein würde, war abzusehen, aber nicht akut.
Was kann ich also tun?

Re: Streit über Beginn des Behandlungsbedarfes

Verfasst: 24.06.2019, 18:14
von dsteinberger
Hier hilft nur ein Anwalt. Denn wie es für mich aussieht ist der Versicherungsfall nach Versicherungsbeginn eingetreten. Scheinbar sieht der Versicher es aber anders. Lassen Sie sich am besten rechtlich beraten.
Ein Versicherungsberater ist hier ebenfalls hilfreich: z.B. www.expertennetzwerk24.de