Seite 1 von 1

Ist mit Zahlung zu rechnen ?

Verfasst: 22.01.2016, 15:07
von Nkaiser
Ich habe vor knapp 1.5 Jahren den Tarif Z70 abgeschlossen. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantwortet und vom Zahnarzt den Wartezeitenerlass ausfüllen lassen. KFO Behandlung war eigentlich nicht vorgesehen. Zwischenzeitlich erfolgte ein Zahnarztwechsel.
Da ich Probleme hatte war ich vor 2 Wochen dort. Mein Zahnarzt meinte, dass die Probleme von einer Kieferfehlstellung kämen und hat mich weiterüberwiesen.
Der Kieferorthopäde hat geröngt, Abdrücke genommen und untersucht. Hat festgestellt, dass eine Unterkieferrücklage vorliegt, ausserdem eine Mittellinienverschiebung nach links, falsche Verzahnung im Seitenbereich (habe ich ja selbst gemerkt, dass die Backenzähne nicht komplett aufeinanderbeissen, was das Kauen sehr erschwert) und ein Überbiss. Durch die Fehlstellung ist das Kiefergelenk geschädigt, vom Knorpel links ist nicht mehr viel über....
Die GKV übernimmt nur, wenn auch operiert wird. Das ist bei mir nicht der Fall.
Medizinisch notwendig ist es auf jeden Fall, inwieweit vorher schon ein Problem bestand kann ich leider nicht sagen, da mich der falsche Biss jetzt erst beeinträchtigt.
Die Kosten belaufen sich auf 5-6000 Euro. Müsste die Arag hier übernehmen ?

Re: Ist mit Zahlung zu rechnen ?

Verfasst: 24.01.2016, 15:58
von Nkaiser
Noch Nachtrag: habe gelesen, dass eine Zahlung erfolgt wenn die GKV nicht in Vorleistung getreten ist. Wie ist das zu verstehen ? Die GKV würde die Erstdiagnostik (Röntgen, Abdruck) übernehmen, die restliche Behandlung allerdings nicht , da nicht operiert wird.

Oder soll ich den KFO dann das erst gar nicht an die Kasse abrechnen lassen und direkt bei der Arag einreichen ?

Re: Ist mit Zahlung zu rechnen ?

Verfasst: 26.01.2016, 16:42
von dsteinberger
Sorry für die späte Antwort.

Es sieht ganz so aus als seit dies eine LEistung, die die Arag (zumindest zu 70%) übernehmen müsste. Sie sollten einen Heil und Kostenplan erstellen lassen, diesen von der GKV ablehnen lassen, sofern Sie nicht leistet. Mit Vermerk auf dem Heil und Kostenplan.
Dann diesen Heil und Kostenplan an die Arag senden.
Die Behandlung sollte am besten erst 2 Jahre nach Abschluss der VErsicherung beginnen, damit Sie aus den Summenbegrenzungen raus sind. (800 Euro im 2. Jahr).

Re: Ist mit Zahlung zu rechnen ?

Verfasst: 26.01.2016, 16:44
von dsteinberger
Zu Ihrer 2. Frage.

Die GKV sieht in der Regel keine Behandlung für KFO bei Erwachsenen vor. Insofern sollte dies in Ihrem Fall kein Problem sein.
Zumindest die Kosten der KFO-BEhandlung selbst werden von der Kasse nicht übernommen, die Arag muss also leisten.

Voraussetzung ist insgesamt, dass in Ihrer Patientakten vor Abschluss der Versicherung eine solche Fehlstellung noch nicht diagnostiziert war bzw. ersichtlich war.
Das würde die Arag sicherlich durch eine Zahnarzt-Anfrage überprüfen.

Re: Ist mit Zahlung zu rechnen ?

Verfasst: 27.01.2016, 16:28
von Nkaiser
Guten Tag,
danke erstmal für die Rückmeldung. Die Fehlstellung sollte nicht diagnostiziert sein, diese -so der KFO- dürfte mit einsetzen einer Krone entstanden sein.
Wenn die Arag genehmigt werde ich aber trotz allem schon mit der Behandlung beginnen, auch wenn Begrenzungen da sind- ich hab da viel zu viel Angst, dass die Zähne weiter geschädigt werden.

Re: Ist mit Zahlung zu rechnen ?

Verfasst: 23.02.2016, 15:49
von dsteinberger
Das kann ich nachvollziehen, grundsätzlich ist dieser Versicherungsfall jedoch abgedeckt.