So wie Sie den Fall schildern, handelt es sich bei Ihrem Sohn um eine Einstufung in eine der Kieferindikationsgruppen 3-5. In diesen Fällen erbringt die Krankenkasse die Leistung der einfachen Versorgung. Mehrkosten für eine höherwertige BEhandlung z.BV. unsichtbare Brakets oder Retainer, werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Nun ist es so, dass der Tarif Arag Z100 nur in den Fällen 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet, wenn kein Anspruch auf überhaupt eine Krankenkasse besteht. Dies ist aber in Ihrem Fall nicht der Fall, denn die GKV leistet ja.
Die Arag hat also richtig entschieden.
Der etwas neuere Tarif
Arag Z90 Bonus, welchen es seit 2011 gibt, hätte in diesem Fall 1000 Euro für die Mehrkosten erstattet. Allerding sliegt der Beitrag für diesen Tarif auch ca. 4 Euro im Monat höher. Zum damaligen Zeitpunkt des Abschlusses, gab es vermutlich den
Arag Z90 Bonus noch gar nicht.
Zu dem Zeitpunkt gab es nur sehr wenige Tarife, die die Mehrkosten einer KFO Behandlung überhaupt abgesichert hätten, z.B. die CSS
Zahnzusatzversicherung, welche jedoch bereits damals rund 50-60% mehr gekostet haben.
Man muss also festhalten, dass die Sache wirklich dumm gelaufen ist für Sie. Es ist aber die Frage, ob Sie vor 4 Jahren bereit gewesen wären, rund 5 Euro mehr im Monat für einen Tarif auszugeben, der Ihnen nun 2 mal 600 Euro für die anfallenden Mehrkosten erstatten würde. In den 4 Jahren wären das immerhin bereit 240 Euro mehr Beiträge gewesen.
Der Schaden, der Ihnen durch die Unkenntnis der Tarifbedingungen und der Alternative entsatnden ist liegt also maximal bei rund 950 Euro.