Das aktuelle Niedrigzinsniveau macht besonders Krankenversicherungstarifen mit Alterungsrückstellungen zu schaffen, da im Beitrag ein deutlich zu hoher Rechnungszins einkalkuliert ist, der leider derzeit und in den nächsten Jahren nicht erwirtschaftet werden kann . Das führt dazu, dass die Württembergische Zahnversicherung in den ZGU Tarife leider wieder gestiegen ist im Beitrag
Die Württembergische ist dazu übergegangen daher eine neue Tarif-serie einzuführen, die wie es mittlerweile am Markt üblich ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wurde.
Z.B. Württembergische ZBE ZE90
https://www.versicherung-online.net/wue ... 0-zbe-918/
Dies wäre der neue Premium Tarif der Württembergische, welcher nun aber generell ohne Wartezeit ist. Für die Zahnreinigugn werden 300 Euro innerhalb von 2 Jahren erstattet, zudem wird nun auch ein wenig für Kieferorthopädie geleistet.
der Tarif erstattet füt Zahnbehandlungen 100% für Zahnersatz 90% ist aber etwas günstiger als z.B. die Tarifkombination ZGu70 BZGU20 ZBU. Alles in allem ein sehr guter neuer Tarif, zumal er nun auch bezahlbar ist.
Neue Tarife der Württembergische
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Wie verhält es sich denn mit der professionellen Zahnreinigung beim Württembergischen Privat Plus Tarif, dem leistungsstärkeren Tarif in Bezug auf Zahnbehandlung? Wieviel Zahnreinigungen bezahlt der Tarif? In Bezug auf professionelle Zahnreinigung wäre dann ja dieser etwas "billigere" Zahntarif günstiger als der teuerste? Oder zahlt die Württembergische auch bei dem teureren Privat Plus Tarif 2 professionelle Zahnreinigungen?
Ich habe mich jetzt bei der Württembergischen erkundigt.
Der Tarif der "alten"Württembergischen "Privat Plus" zahlt eine Zahnreinigung pro Jahr, nicht mehr. Gezahlt werden problemlos bis 80 Euro aus einem Zahnbaustein, wird die Behandlung teurer, wird sie aus einem anderen Baustein ersetzt. Maximal würden bis 100 Euro akzeptiert.
Beim Tarif ZBE ZE90 werden 150 Euro Zahnreinigung pro Jahr akzeptiert, bis zu 300 Euro in zwei Jahren. Damit ist der "billigere" Tarif ZBE ZE90 zwar in Bezug auf Zahnerhalt schwächer als der der Württembergischen, aber in Bezug auf die Zahnvorsorge ist der neue, billigere Tarif der Bessere.
Der Tarif der "alten"Württembergischen "Privat Plus" zahlt eine Zahnreinigung pro Jahr, nicht mehr. Gezahlt werden problemlos bis 80 Euro aus einem Zahnbaustein, wird die Behandlung teurer, wird sie aus einem anderen Baustein ersetzt. Maximal würden bis 100 Euro akzeptiert.
Beim Tarif ZBE ZE90 werden 150 Euro Zahnreinigung pro Jahr akzeptiert, bis zu 300 Euro in zwei Jahren. Damit ist der "billigere" Tarif ZBE ZE90 zwar in Bezug auf Zahnerhalt schwächer als der der Württembergischen, aber in Bezug auf die Zahnvorsorge ist der neue, billigere Tarif der Bessere.
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Hallo,
der Tarifbaustein BZGU20 zahlt bis 80 Euro für die PZR einmal im Jahr. Der Baustein ZBU hingegen gibt in den Tarifbedingungen an: 100% für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen, wozu natürlich auch Prophylaxe gehört.
In Rechnung gestellt his 3,5 facher GOZ Satz ergibt sich daraus je nach Anzahl der Zähne bis zu 153 Euro pro Anwendung.
Medizinisch notwendig ist im Normalfall bis 2 mal im Jahr. Bei erhöhtem Kariesrisiko oder Zahnfleischerkrankungen kann dies mit Begründung aber auch 4 mal im Jahr sein.
Ich habe anbei die Tarifbedingungen des ZBU beigefügt und die betreffende Stelle als Fettdruck kenntlich gemach. Dieser Tarif ist in der Kombination Württembergische ZBU ZGU70 BZGU20 vorhanden.
Siehe Vergleichsrechner.
Auszug aus den Tarifbedingungen des Tarifes Württembergische ZBU:
der Tarifbaustein BZGU20 zahlt bis 80 Euro für die PZR einmal im Jahr. Der Baustein ZBU hingegen gibt in den Tarifbedingungen an: 100% für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen, wozu natürlich auch Prophylaxe gehört.
In Rechnung gestellt his 3,5 facher GOZ Satz ergibt sich daraus je nach Anzahl der Zähne bis zu 153 Euro pro Anwendung.
Medizinisch notwendig ist im Normalfall bis 2 mal im Jahr. Bei erhöhtem Kariesrisiko oder Zahnfleischerkrankungen kann dies mit Begründung aber auch 4 mal im Jahr sein.
Ich habe anbei die Tarifbedingungen des ZBU beigefügt und die betreffende Stelle als Fettdruck kenntlich gemach. Dieser Tarif ist in der Kombination Württembergische ZBU ZGU70 BZGU20 vorhanden.
Siehe Vergleichsrechner.
Auszug aus den Tarifbedingungen des Tarifes Württembergische ZBU:
Erstattungsfähig sind 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlung,
soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils
gültigen amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren
Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Der Erstattungsbetrag ist
zusammen mit den Leistungen der GKV sowie mit Leistungen
aus anderen Versicherungstarifen auf 100% der erstattungsfähigen
Aufwendungen begrenzt.
Werden bestehende Ansprüche gegenüber der GKV nicht geltend
gemacht oder erbringt die GKV nur deshalb keine Leistung,
weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde, ist der
Erstattungsbetrag auf 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen
begrenzt.
Von der GKV abgezogene Selbstbehalte nach § 53 SGB V* sind
nicht erstattungsfähig.
2.2 Zahnbehandlung
Als Zahnbehandlung gelten allgemeine zahnärztliche Leistungen,
prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen
der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte
(GOÄ) sowie Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut
und des Parodontiums einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen
zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.
Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für Schienen- und
Aufbissbehelfe, soweit sie nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen
Behandlung entstanden sind (vgl. Ziff. 2.4)
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Ich wundere mich dann aber etwas über die Auskunft bei der WÜrttembergischen. Dort wurde mir gesagt: der teuerste "Privat Plus" Tarif erstatte jährlich für die PZR bis 100 Euro, 80 Euro aus Baustein BZGU20, Mehrkosten aus dem Baustein ZBU. Aber nicht mehr. Daher sei - in Bezug auf PZR - der "neue" Tarif Z90 + ZBE "leistungsfähiger", zumindest in diesem Punkt. Auch in dem Waizmann-Vergleichsportal heißt es dazu:
Kann die Lösung folgende sein:
Macht man die PZR "freiwillig", d.h. "auf eigene Faust", weil man sie für notwendig erhält, bekommt man sie lediglich 1 X jährlich in voller Höhe erstattet. Bestätigt der Zahnarzt aber die medizinische Notwendigkeit, so wird sie auch mehrmals im Jahr (2 X, 3 X, 4 X) erstattet.
Wenn dies so wäre, dann wäre der "teuere" Tarif der Württembergischen Privat Plus in der Tat leistungsfähiger in Bezug auf PZR als der "neue" Tarif. Ist das so richtig? Wer hat nun recht?
Meine Kollegin hat den Tarif BZGU20 + ZBU und sagt, sie bekommt eine PZR im Jahr, nicht mehr erstattet.Tarif BZG20: Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung bis maximal 80,- Euro/Jahr. Hier wird eine Pauschalabrechnung akzeptiert. Sofern nach der GOZ abgerechnet wird, werden die Ziffern 1000, 1010, 1040 bis zum 2,3fachen Satz anerkannt. Ferner sind die Kosten für die Versiegelung nach Ziffer 2000 und die Behandlungen überempfindlicher Zähne nach 2010 versichert. Obergrenze sind die 80,- EUR pro Jahr. Tarif ZB: Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung OHNE Begrenzung. Hier wird eine Pauschalabrechnung bis max. 110,- Euro akzeptiert. Sofern nach der GOZ abgerechnet wird, werden die Ziffern 1000, 1010,1040 bis 2,3fachen Satz anerkannt. Ferner sind die Kosten für die Versiegelung nach Ziffer 2000 und die Behandlungen überempfindlicher Zähne nach 2010 versichert.
Kann die Lösung folgende sein:
Macht man die PZR "freiwillig", d.h. "auf eigene Faust", weil man sie für notwendig erhält, bekommt man sie lediglich 1 X jährlich in voller Höhe erstattet. Bestätigt der Zahnarzt aber die medizinische Notwendigkeit, so wird sie auch mehrmals im Jahr (2 X, 3 X, 4 X) erstattet.
Wenn dies so wäre, dann wäre der "teuere" Tarif der Württembergischen Privat Plus in der Tat leistungsfähiger in Bezug auf PZR als der "neue" Tarif. Ist das so richtig? Wer hat nun recht?
Diese Aussage macht ja wenig Sinn, denn man könnte ja z:B. auch den ZBU einzeln absichern. In dem Fall würde man auch 100% der Kosten für die PZR bei medizinischer Notwendigkeit erstattet bekommen.
Wenn ihre Bekannte den BZGU20 und zusätzlich ZBU hat, darf sie nicht schlechter gestellt werden als hätte sie nich einen ZGU X Baustein zusätzlich.
Laut Tarifbedingungen muss der Tarif PZR zu 100% bei medizinischer Notwendigkeit erstatten. Wenn also der Zahnarzt anrät 2 mal die Zahnreinigung im Jahr zu machen und diese nach Gebührenordnung für Zahnärzte auch abrechnet, dann muss dies bedingungsgemäß auch erstattet werden.
Wenn natürlich nicht nach GOZ abgrechnet wird, sondern nur ein Pauschalbetrag abgrechnet wird, dann muss die Württembergische eigentlich überhaupt nichts zahlen. Erkennt aber anscheinend für eine PZR Gesamtkosten von 110 Euro an.
Wenn also bei ihrer Bekannten nur eine PZR bezahlt wurde kann dies nur daran liegen, dass die Rechnung nicht mit den Ziffern nach GOZ abgrechnet wurde, sondern als reine Verlangesnleistung mit einem Pauschalbetrag.
Wenn ihre Bekannte den BZGU20 und zusätzlich ZBU hat, darf sie nicht schlechter gestellt werden als hätte sie nich einen ZGU X Baustein zusätzlich.
Laut Tarifbedingungen muss der Tarif PZR zu 100% bei medizinischer Notwendigkeit erstatten. Wenn also der Zahnarzt anrät 2 mal die Zahnreinigung im Jahr zu machen und diese nach Gebührenordnung für Zahnärzte auch abrechnet, dann muss dies bedingungsgemäß auch erstattet werden.
Wenn natürlich nicht nach GOZ abgrechnet wird, sondern nur ein Pauschalbetrag abgrechnet wird, dann muss die Württembergische eigentlich überhaupt nichts zahlen. Erkennt aber anscheinend für eine PZR Gesamtkosten von 110 Euro an.
Wenn also bei ihrer Bekannten nur eine PZR bezahlt wurde kann dies nur daran liegen, dass die Rechnung nicht mit den Ziffern nach GOZ abgrechnet wurde, sondern als reine Verlangesnleistung mit einem Pauschalbetrag.
Es gibt ja jetzt seit März neue Tarife der Württembergischen, die auch einen 100%-Tarif enthalten und über den 3,5-fachen Satz der GOZ zahlen, bei der PZR allerdings lediglich 150 Euro - auch beim Premiumtarif, ganz im Gegensatz zum "alten" Tarif ZGU70, BZGU20, ZBU. Diese neue Tarifreihe habe ich bei Ihnen aber noch nicht finden können.
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Gucken Sie nochmal im Vergleichsrechner.
Der 100 Prozenttarif Württembergische ZAhnschutz premium ist im Vergleichsrechner zu finden:
Es ist durchaus gut, aber ab Alter 50 mit strengen Annahmerichtlinien (Frage zu vorhandenem Zahnersatz etc.) und dann eigentlich nicht mehr zu empfehlen bei den meisten.
Hier können Sie ihn berechnen:
https://www.versicherung-online.net/zah ... gleich-23/
Der 100 Prozenttarif Württembergische ZAhnschutz premium ist im Vergleichsrechner zu finden:
Es ist durchaus gut, aber ab Alter 50 mit strengen Annahmerichtlinien (Frage zu vorhandenem Zahnersatz etc.) und dann eigentlich nicht mehr zu empfehlen bei den meisten.
Hier können Sie ihn berechnen:
https://www.versicherung-online.net/zah ... gleich-23/
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Ich meine diesen Tarif hier: (ZZ100+ZZBPlus)
https://www.wuerttembergische.de/gesund ... sicherung/
Seite hinunterscrollen und auf "Unsere Tariflinien im Vergleich" anklicken.
Seit März 2022 auf dem Markt.
100% Leistung
Zahlung bei Honorarvereinbung über den GOZ-Höchstsatz hinaus.
150 Euro Zahnreinigung
Also ähnlich wie der alte ZE90 ZBE, gibt es auch ZZ90+ ZZBPlus. Unterschied zu den früheren Produzkten die Zahlung bei Honorarvereinbarung über den GOZ-Höchstsatz hinaus. Im Unterschied zu den früheren Tarifen muss auch kein Heil- und Kostenplan mehr vorgelegt werden, es gibt dann keine Kürzungen deswegen. Wie beim ZE90 ZBE gibt es unfallbedingt bei Erwachsenen Leistungen im Bereich Kieferorthopädie.
Der Tarif, den Sie oben meinen, ist in der Tat sehr gut, aber kein 100%-Tarif, sondern ein Tarif 90% + X, da etwa bei Inlays ein Restbetrag bleibt. Nur wenn die GKV ihren Eigenanteil von 10% zahlt, ergibt sich ein 100%-Tarif. Vorteilhaft bei den neuen Tarifen - wie beim ZE90 ZBE auch -, dass nicht mehr zwangsläufig eine Brillenbeihilfe inkludiert ist, sodass es möglich ist, eine leistungsfähige Brillenzusatzversicherung bei Bedarf abzuschließen. Nachteil des neuen ZZ100 + ZZBPlus Tarifes ist aber, dass die Leistung für PZR mit 150 Euro (über den Zusatzbaustein ZZBPlus) für einen 100%-Tarif sehr schlecht ist. Aber vermutlich deswegen, weil die Versicherung sonst ihren "alten" Tarif, auf den Sie oben verlinkt haben, wohl nicht weiterführen könnte, wenn die PZR-Leistung im neuen Tarif höher wäre.
https://www.wuerttembergische.de/gesund ... sicherung/
Seite hinunterscrollen und auf "Unsere Tariflinien im Vergleich" anklicken.
Seit März 2022 auf dem Markt.
100% Leistung
Zahlung bei Honorarvereinbung über den GOZ-Höchstsatz hinaus.
150 Euro Zahnreinigung
Also ähnlich wie der alte ZE90 ZBE, gibt es auch ZZ90+ ZZBPlus. Unterschied zu den früheren Produzkten die Zahlung bei Honorarvereinbarung über den GOZ-Höchstsatz hinaus. Im Unterschied zu den früheren Tarifen muss auch kein Heil- und Kostenplan mehr vorgelegt werden, es gibt dann keine Kürzungen deswegen. Wie beim ZE90 ZBE gibt es unfallbedingt bei Erwachsenen Leistungen im Bereich Kieferorthopädie.
Der Tarif, den Sie oben meinen, ist in der Tat sehr gut, aber kein 100%-Tarif, sondern ein Tarif 90% + X, da etwa bei Inlays ein Restbetrag bleibt. Nur wenn die GKV ihren Eigenanteil von 10% zahlt, ergibt sich ein 100%-Tarif. Vorteilhaft bei den neuen Tarifen - wie beim ZE90 ZBE auch -, dass nicht mehr zwangsläufig eine Brillenbeihilfe inkludiert ist, sodass es möglich ist, eine leistungsfähige Brillenzusatzversicherung bei Bedarf abzuschließen. Nachteil des neuen ZZ100 + ZZBPlus Tarifes ist aber, dass die Leistung für PZR mit 150 Euro (über den Zusatzbaustein ZZBPlus) für einen 100%-Tarif sehr schlecht ist. Aber vermutlich deswegen, weil die Versicherung sonst ihren "alten" Tarif, auf den Sie oben verlinkt haben, wohl nicht weiterführen könnte, wenn die PZR-Leistung im neuen Tarif höher wäre.
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Den neuen Zahnschutz Premium der Württembergische finden Sie in unserem Vergleichsrechner, wie bereits geschrieben:
https://www.versicherung-online.net/zah ... gleich-23/
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Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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