Das ist richtig, die
zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">
Württembergische Zahnzusatzversicherung ist auch bei Umstellung vom Sachleistungsprinzip auf
Kostenerstattung möglich. Sie werden also Privatpatient beim Zahnarzt. Wenn Sie zu einem Zahnarzt gehen, der keine Kassenzulassung hat, so leistet der Tarif auch, jedoch wird der Baustein ZBU, welcher ja normalerweise 100% für Zahnbehandlung erstattet nur noch 50% leisten, wenn die Krankenkasse nicht vorleistet, was ja bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung der Fall wäre.
Beim Zahnersatz hingegen leistet die
Württembergische ja in dieser Kombination (Tarif ZGU70 =70%) plus (BZGU20 = 20%) = 90% ohne Kassenzuschuss. Sie kämen also nicht auf die 100%, die Sie bei einem Zahnarzt mit Kassenzulassung bekämen, jedoch immerhin 90% (bitte
Summenbegrenzungen in den ersten Jahren beachten).
Insofern erhalten Sie mit der
zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">
Württembergische Zahnzusatzversicherung auch bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung noch deutlich mehr als mit anderen Zahnzusatzversicherungen.