Versicherungswertung bei Vergleichsportalen?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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BNowak
Beiträge: 16
Registriert: 27.09.2015, 13:15

Mich wundert, dass die Deutsche Familienversicherung bei der Stiftung Warentest, der Waizmann-Tabelle oder anderen Zahnvergleichsrechnern mit an vorderster Stelle genannt wird, bei der Stiftung Warentest sogar Testsieger wurde. Ich habe mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen, auch www.versicherung-online.net riet ja vom Vertragsabschluss ab. Nun gibt es ja die beiden Tarife Zahn Exklusiv und Zahn-Exklusiv-Plus. Allerdings sind die Einschränkungen bei Vertragsbeginn ("beschädigte Zähne") aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Irre ich mich hier oder liegen die Vergleichs-Portale falsch? Werden die Versicherungsbedingungen nicht richtig analysiert.

Das gleiche fällt mir bei der Bewertung des Ergo Tarifs auf. Hier in diesem Forum steht - m.E. korrekt - ,dass kein Knochenaufbau und damit keine augmentiven Maßnahmen bei der Ergo abgesichert sind, bei der Waizmanntabelle und anderen Zahnvergleichsportalen heißt es, sie wären abgesichert. Als ich Ergo und Knochenaufbau eingab, hieß es, er "gelte" als mitversichert. Was stimmt da nun? Lesen Zahnzusatzportale überhaupt die Versicherungsbedingungen im Detail? Worauf kann man sich denn verlassen?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Hallo,

also in den Tarifbedingungen steht leider nicht in jedem fall jede leistung wie z.B. Knochenaufbau (Augmentation) explizit aufgeführt. Stattdessen steht dort oft z.B. Zahnersatzmaßnahmen und Implantate als Gesamtbereich. Einige Versicherer nennen es explizit. iSt es nun aber nicht explizit aufgeführt, heisst es nicht unbedingt, dass es nicht gezahlt wird, nur ist es nicht in jedem Fall rechtlich einwandfrei geklärt.

Herr Waizmann schickt ja nun durch seinen Klarvertrag vorher immer einen Fragebogen an den Versicherer, in welchen diese lEistungsfragen dann explizit beantwortet werden, was schonmal ein sehr guter Schritt ist.
Doch hat sich beispielsweise bei den Tarifen der Signal Iduna vor einigen Jahren gezeigt, dass man Herrn Waizmann zunächst die Auskunft gab, dass beispielsweise fehlende nicht ersetzte Zähne mitversichert seinen.
Später im Leistungsfall Jahre später lehnte man trotzem die Leistung ab und sagte dann einfach, der Versicherungsfall war ja bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten.
Ähnlich war das bei der CSS Versicherung (jetzt Avigon) bestimmter Zahnbehandlungsleistunen wie der Wurzelbehandlung und deren Mehrkosten. Erst hiess die Aussage, es sei versichert, auch aus den Bedingungen geht dies eindeutig sogar hervor. Im Praxisfall gab es jedoch trotzdem oft Ärger.

Die Argumente "eingetretener Versicherungsfall" und "medizinische Notwendigkeit" werden also, wenn etwas nicht explizit aufgeführt ist gerne als Argument genommen, später dann doch nicht zu leisten. Wenn aber z.B. im Einzelfall dann mal eine Knochenaufbaumaßnahme gezahlt wird, kann der Versicherer die Frage auf Anfrage ja bejahen. Denn grundsätzlich ist diese Leistung ja nicht ausgeschlossen. Doch wird dies dann eben immer genau geprüft.

Das Problem sind also hier leider nicht die Vergleichsportale, die können ja nun nicht mehr machen als die Bedingungen zu vergleichen und gewisse Dinge dann vorher mit dem Versicherer zu klären. Doch komplett zu 100% ist dies einfach schwer.

Ein wichtiger Anhaltspunkt, ob ein Versicherer später leistet:

Der Preis. ISt ein Tarif zu günstig um wahr zu sein, kann man sich drauf einstellen, dass es hier in jedem Fall später Probleme gibt. Nun heisst ein teurer Preis nicht automtisch, dass alles bezahlt wird, man muss den Preis aber in Relation zu den offerierten Leistungen setzen.

Das wichtigste ist nach wie vor der teure Zahnersatz: Die Tarife R+V Z1U ZV oder R+V Z2u ZV sind nicht gerade "billig", der Beitrag wird sogar auch 1.2016 wieder etwas erhöht. Doch das spricht eben dafür, dass hier dann auch wirklich Geld an die Versicherten fließt.
Oder auch die zahnzusatzversicherung-502/" class="postlink autolinks">Württembergische Zahnzusatzversicherung wäre zu nennen. Ganz sicher kein Billigtarif, aber Leistung hat eben ihren Preis.
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BNowak
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Ich habe in der Tat mit der Erstattungspraxis der R + V Versicherung sehr gute Erfahrungen. Erst jetzt wurde mir ein notwendiges Implantat zu 90% (Zahn-Premium Plus Plus Tarif als Mitgliedertarif bei Volksbanken) anstandslos innerhalb von 3 Tagen erstattet. Nun hat die R + V auch sehr klare diesbezügliche Versicherungsbedingungen.

Vielleicht sollten Vergleichsportale die gegenwärtige Erstattungspraxis von Versicherungen auch in ihren Vergleich aufnehmen, wie das Waizmann-Portal es tut.

Ich finde es immer schwierig, wenn Versicherungen solche Fragen wie Knochenaufbau bei Implantaten in den Versicherungsbedingungen nicht explizit erwähnen, denn dies bedeutet doch, dass die Versicherungen im Leistungsfall selber entscheiden können, ob sie zahlen oder nicht zahlen. Produktinformationsblätter oder FAQs - wie etwa bei der Ergo - sind ja meines Wissens keine rechtsverbindlichen Bestandteile eines Versicherungsvertrages. Oder irre ich mich da?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

R+V leistet unserer Erfahrung nach zuverlässig. Kehrseite der Medallie ist natürlich, dass für den Zahn Premium der BEitrag am 1.1.2016 auch wieder deutlich steigt um ca. 24%, was immerhin 6-8 Euro bei Erwachsenen ausmacht. Der Tarif für Kinder und Jugendliche wird aber günstiger.
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BNowak
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Richtig ist, dass der Tarif der R+V Versicherung leider stark ansteigt. Ich habe mich aber bei der Versicherung erkundigt. Die Mitgliedertarife M1-M3 - also für Genossenschaftsmitglieder der Volksbanken - bleibt nach dieser telefonischen Auskunft konstant. Ich zahle für den Mitgliedertarif M1 rund 50 Euro, der Tarif "auf dem Markt" kostet ab Januar 60 Euro.
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