Versicherung kündigt

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Gabi1956
Beiträge: 1
Registriert: 13.09.2016, 20:12

Hallo
Mir hat die Continentale einen 2 Jahre alten Vertrag von heute auf morgen gekündigt .
Es sollte eine Krone gemacht werden.
Versicherung hat vom Zahnarzt ein Zahnschema angefordert.
Es bestehen unterschiedliche Angaben der fehlenden Zähne bei vertagsabschluss und der Realität ohne Absicht.
Was kann ich tun?
dsteinberger

Hallo,

also es besteht innerhalb der ersten Jahre ein ausserordentliches Kündigungsrecht, wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Der Gesetzgeber sieht hierbei unterschiedliche Verjährungsfristen abhängig von der schwere der Anzeigepflichtverletzung vor.
3 Jahre bei leichter Fahrlässigkeit, 5 Jahren bei grob fahrlässigen falschen Angaben im Antrag und 10 Jahren bei vorsätzlich falschen Angaben.

Die Continentale Zahnzusatzversicherung fragt leider recht ausführlich z.B. danach, ob Sie Zahnersatz besitzen, der älter ist als 10 Jahre und natürlich auch, ob eine Behandlung bei Abschluss bereits angegeben wurde.

Da Ihr VErtrag erst 2 Jahre alt ist greifen auf keinen Fall bereits Verjährungsfristen.
Es wäre also nun daran herauszufinden, was genau im Antrag falsch angegben wurde, was laut der jetzigen Angaben des Zahnarztes erst herausgekommen ist.
Die Tatsache, dass Sie für diese falsche Angabe nichts können, ist erst einmal irrelevant, Verjährungsfristen greifen noch nicht und es wird sich auch sehr wahrscheinlich nicht um eine Arglist Ihrerseits handeln.

Sind die Angaben, die der Zahnarzt im Zahnschema jetzt gemacht hat denn korrekt? Wenn ja, ist zu prüfen, ob der Versicherer Ihren Antrag vor 2 Jahren auch dann angenommen hätte, wenn er von den bereits fehlenden Zähnen gewusst hatte. Wenn er Ihren Antrag auch bei damals richtiger Angabe ebenfalls abgelehnt hätte, so darf er Ihnen nur wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung kündigen, da Verjährungsfristen noch nicht greifen.

Sind die Angaben des Zahnarztes allerdings jetzt falsch und sie waren im Antrag korrekt, so sollten Sie sich eine Richtigstellung seitens ses Zahnarztes besorgen, aus der hervorgeht, dass die Angaben damals im Antrag korrekt waren.

Waren Ihre Angaben damals jedoch falsch, so hat der VErsicherer dann richtig gehandelt, wenn er zu den jetzt bekanntgewordenen Bedingungen den Antrag nicht angenommen hätte.
Ein fehlender, nicht ersetzer Zahn wäre da noch kein Kündigungsgrund, bei 2 hingegen nimmt die Contientale nur dann an, wenn Sie nicht bereit sehr viel alten Zahnersatz besassen damals. Bei 3 fehlenden oder mehr wird der Antrag eigentlich nie angenommen und kann daher jetzt gekpndigt werden.

Als fehlend und nicht ersetzt gelten natürlich nur Zahnlücken, nicht Zähne mit Kronen oder Implantaten. Nach herausnehmbarem Zahnersatz hingegen fragt die Continentale ebenfalls bei einigen Tarifen im Antrag.

Um Ihnen genaueres sagen zu können, bräuchte Ich den genauen Tarif, die Angaben im damaligen Antrag und das Zahnschema, welches zuletzt vor Abschluss der Versicherung vom Zahnersatz aufgenommen wurde (nicht etwa das jetzige 2 Jahre später, denn daraus lässt sich eine Anzeigepflichtverletzung ja nicht automatisch herleiten).
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