Vers. abschließen bei fehlendem Zahn (Implantat angeraten)?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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Lillibelle
Beiträge: 1
Registriert: 23.08.2019, 22:22

Mir wurde vor fast 2 Jahren ein wurzelbehandelter Backenzahn gezogen. Der ZA, der das damals gemacht hat, erwähnte zwar auch, dass ich mir dort "später mal" ein Implantat machen lassen sollte. Ich war damals aber so durch den Wind, dass ich das gerne verdrängt habe.
Es ist der letzte Zahn oben rechts, ist also eine Freiendsituation. Ich bin weiblich 43 Jahre alt

Wegen Wohnortswechsel bin ich nun zwecks allgemeiner Kontrolle in einer anderen Praxis vorstellig geworden. Die ZÄ hat mir nun auch geraten, dass ich mir in den kommenden 1-2 Jahren irgendwann ein Implantat machen lassen sollte. Der Gegenzahn im UK hat sich wohl minimal nach oben geschoben, auch sei der fehlende Zahn ungünstig für die allgemeine Statik im Kiefer. Es sei ein Knochenaufbau nötig (Sinuslift), so viel konnte sie mir schon sagen. Über Kosten haben wir noch nicht gesprochen, es sei zwar angeraten aber noch nicht so akut.
Die Kosten habe ich mal zu recherchieren versucht, und mit Pech komme ich da inkl Knochenaufbau bei um 3.000 Euro raus.

Würde mich eine Versicherung so überhaupt noch nehmen? Ich habe sonst keine weiteren fehlenden Zähne, aber Füllungen bzw. Teilkronen an einigen Zähnen.

Bei meinen Recherchen bin ich bisher auf die UKV gestoßen, bei der ich scheinbar auch fehlende Zähne mit versichern kann. Gibt es vielleicht doch noch weitere Versicherungen, die auch bei bereits angeratener Behandlung Ersatz leisten würden UND bei der ich den bereits fehlenden Zahn mit versichern lassen kann?
Oder ist das in meinem Falle hoffnungslos? Wie sind da die Erfahrungen? Ich habe wenig Lust, eine nicht ganz billige Versicherung abzuschließen und am Ende doch alle Kosten selbst zu tragen...
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Es gibt hier mehrere Tarife, die fehlende nicht ersetzte Zähne mitversichern.
Siehe Vergleichsrechner.

Problematisch wird es allerdings, wenn der Ersatz durch einen Zahnarzt bereits konkret angeraten wurden.

Lösung ist hier UKV ZahnPrivat Premium. Hier werden zwar pro fehlendem nicht ersetzten Zahn 8,60 Risikozuschlag fällig. Dafür Sind diese dann auch wirklich mitversichert, selbst wenn mit dem Zahnarzt bereits über eine Ersatzmaßnahme gesprochen wurde.
Interessant an diesem Tarif ist zudem, dass im 2. Kalenderjahr (=Versicherungsjahr), also bei Abschluss in 2019 bereits ab Januar 2020 3000 Euro Rechnungsbetrag (davon 90%) ersattungsfähig wären. Ab JAnuar 2021 dann sogar bereits 6000 Euro Rechnungsbetrag.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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