Verfallen angeratene Behandlungen?

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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tinilini
Beiträge: 1
Registriert: 08.03.2019, 14:08

Hallo zusammen,

letzten Herbst hatte mein Zahnarzt mit mir plötzlich über meine Kieferstellung gesprochen und mögliche Konsequenzen auf Zeit (die bereits jetzt leicht zu sehen sind). Es gäbe eigentlich nur kieferorthopädische Möglichkeiten, das ggf. reduzieren zu können. Nun ist mir die Behandlung zum aktuellen Zeitpunkt viel zu teuer und einfach nicht drin. Es wurden wohl auch Vermerke in meiner Akte gemacht. Also ist es ja eine angeratene Behandlung, richtig?

Frage: Wenn ich mit einer solchen Bahndlung nun erst in 5 Jahren beginnen würde, ich dieses Jahr eine Zusatzversicherung abschließen würde - würe ich trotzdem keine Erstattung erhalten?! Ich finde es halt schon ein bisschen verrückt, dass man niemals eine Leistung für eine bestimmte Behandlung (zumindest anteilig) trotz jahrelanger Beiträge erstattet bekommen soll, wenn eine "angeratene Behandlung" schon mehrere Jahre zurückliegt...

Ich kann mir die Bahandlung aktuell einfach nicht leisten, in ein paar Jahren sieht das sicher anders aus...

Kennt sich da jemand aus?!

LG!
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Da die Kieferfehlstellung in Deinem Fall leider schon aktenkundig dokumentiert wurde, ist es egal ob Du die Behandlung sofort oder erst in 5 Jahren beginnst. Sofern der Versicherer eine genaue Leistungsprüfung durchführt, wird er relativ einfach auf diese Angaben in der Patientenakte stossen und stellt damit fest, dass die behandlungsbedürftigkeit bereits vor Abschluss der Zahnversicherung feststand. Damit lässt sich die kieferorthopädische BEhandlung leider nicht mehr absichern.

Für Zahnersatz kannst Du natürlich problemlos noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
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