Erstattung Bioresonanztherapie Signal Iduna

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Hagimann
Beiträge: 14
Registriert: 16.08.2012, 12:59

Hallo , ich habe den Tarif Signal Iduna Ambulant plus pur vor 1,5 Jahren abgeschlossen. Nun habe ich eine Rechnung eingereicht für Bioresonanztherapie, welche mit nicht erstattet wurde mit der Begründung, dass diese Behandlung wissenschaftlich nicht anerkannt sei.

In den Tarifbedingungen für den Signal Iduna Ambulant Plus steht jedoch, dass für alle Naturheilverfahren nach dem Hufeland geleistet wird und zudem extra dahinter ein Satz " Erstattet werden auch die Behandlungskosten für wissenschaftlich nicht anerkannte BEhandlungsmethoden". Wer hat nun Recht. Das hört sich doch eindeutig so an, dass Bioresonanztherapie bezahlt werden muss oder nicht?
dsteinberger

Da hat sich jemand in der Leistungsabteilung anscheinend ordentlich vertan. Denn nur der Tarif Signal GE GE top, welcher nicht in den Bedingungen aufführt, dass für wissenschaftlich nicht anerkannte BEhandlungen geleistet wird, sondern dies zu einer "Kann-Leistung" macht, indem dort steht, dass nur für wissenschaftlich anerkannte Naturheilverfahren geleistet wird und darüber hinaus für erfolgreich angewendete Behandlungsmethoden, für die keine geeignete schulmedizinische BEhandlung stattfindet wie z.B........ (es folgt eine Aufzählung).

Im Signal Iduna Ambulant plus und Ambulant plus pur hingegen sagt der Satz: "Erstattungsfähig sind auch wissenschaftlich nicht anerkannte BEhandlungsmethoden" eindeutig, dass geleistet werden muss, es gibt hier keine "Kann-Regel", vielmehr hätt, sofern für Bioresonanztherapie nicht gezahlt werden "möchte" dies als Ausnahme nach so einem Satz stehen müssen, da diese BEhandlungsform wie auch noch einige andere (Elektroakupunktur, Hydro-Colon-Therapie usw) alle im Hufelandverzeichnis vertreten sind.

Wir hatten einen solchen Fall schon ein paar mal, haben nun aber endlich eine Klärung erreicht. Sollten Sie den VErtrag über www.fairfekt.de abgeschlossen haben, kümmern wir uns darum, dass Sie die Rechnung nacherstattet bekommen haben.
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