ZZV benötigt Nachweis, den ich nicht erbringen kann

Hier werden allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung gestellt und beantwortet.
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haferkeks
Beiträge: 1
Registriert: 26.08.2023, 13:29

Hallo,

Ich habe im Herbst 2018 eine ZZV abgeschlossen und benötige nun zwei Implantate. Ich habe den Heil- und Kostenplan bei meiner ZZV eingereicht, jedoch möchte die nun wissen, wer mich vor Beginn der Versicherung behandelt hat. Diese Zahnärztin gibt es jedoch nicht mehr, ich war dort etwa 2010 zuletzt und dann erst wieder 2019 bei einem anderen Zahnarzt.
Ich habe gelesen, dass man auch über die Ärztekammer an Patientenakten kommen kann, wenn der Arzt nicht mehr praktiziert. Da diese Akten ja aber scheinbar eh nur zehn Jahre archiviert werden denke ich, dass diese von meiner alten Ärztin gar nicht mehr existiert.

Ich habe also keine Möglichkeit meiner Versicherung zu beweisen, dass mir vor Beitritt in die ZZV niemals empfohlen wurde Implantate setzen zu lassen oder gar eine entsprechende Behandlung begonnen hat.

Ich befürchte meine Versicherung findet es komisch, dass mir noch keine Implantate zuvor empfohlen wurden, da ich bei Abschluss der ZZV angegeben habe, dass ich zwei fehlende Zähne habe. Tatsächlich wollte ich damals aber nur besonders transparent und ehrlich sein mit der Versicherung - die beiden Zähne waren nie komplett weg sondern bestanden noch aus Ruinen und Wurzeln (die Zähne sind in der Zeit ohne Zahnarzt zwischen 2010-2019 einfach komplett niedergebröckelt). 2019 wurde ein Röntgenbild gemacht auf dem zu sehen sein muss, dass zu der Zeit noch keine vollständigen Lücken vorlagen.

Haben Sie eine Idee wie ich hier vorgehen soll, damit sich meine ZZV doch noch an den Implantaten beteiligt?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!
dsteinberger
Administrator
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Registriert: 23.04.2012, 13:19
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Hallo,

ich würde der Zahnversicherung ganz ehrlich den vorherigen Zahnarzt mitteilen mit der zuletzt bekannten Anschrift. Letztendlich muss ja die Versicherung nachweisen, dass angeblich schon etwas angeraten war. Teilen Sie also einfach den Zahnarzt/Zahnärztin von damals mit und sagen Sie der Versicherung, sie solle diese selbst kontaktieren, Sie entbinden den Zahnarzt gern von der Schweigepflicht. Allerdings ist man auch nicht verpflichtet länger als 10 Jahre Unterlagen aufzubewahren, wenn Sie also das letzte mal dort 2010 waren ist dies ja bereits 13 Jahre her.
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