Signal Iduna - Schweigepflichtentbindung ?

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Hagimann
Beiträge: 14
Registriert: 16.08.2012, 12:59

Ich habe bereits den Tarif Signal Iduna Ambulant plus abgeschlossen.
Nun habe ich von der VErsicherung nach Einreichen einiger Rechnungen Post mit Fragebögen erhalten.

1. Entbindung der Schweigepflicht meines Hausarztes
2. Fragebogen zu den verordneten Medikamenten/Beschwerden/Krankheiten mit Datum
Ich möchte der Versicherung keine Entbindung der Schweigepflicht meines Hausarztes erteilen, werder noch genaue Angaben meiner Krankheitsgeschichte geben. Ich befürchte dann, dass Sie erhebliche Kürzungen vornehmen werden.
Wie soll ich mich verhalten oder welche Angaben soll ich denen mitteilen ?
dsteinberger
Administrator
Beiträge: 294
Registriert: 23.04.2012, 13:19

Eine solche Prüfung wird stichprobenartig einmal vorgenommen, um zu prüfen ob die Behandlungen, die Sie zur Erstattung eingereicht haben erst nach Vertragsabschluss begonnen haben.
Dieses Recht kann jeder Versicherer zum Schutz der Versichertengemeinschaft einfordern, da natürlich nur für Versicherungsfälle geleistet werden muss, die nach Vertragsabschluss eingereicht werden müssen.

Natürlich müssen Sie die Schweigepflichtentbindung nicht erteilen, der Versicherer muss Ihnen dann aber auch nichts erstatten, da er den Anspruch nicht überprüfen kann. (Ähnlich wie, wenn Sie in der Hausratversicherung einen Brandfall oder Diebstahl melden und der Versicherer sich die beschädigten Gegenstände genauer ansehen möchte oder einen Nachweis in Form von Bildern oder Rechnungen eines gestohlenen Gegenstand anfordert).
Bei den Angaben müssen Sie nun darauf achten, dass daraus hervorgeht, dass Erkrankungen der letzten Jahre allesamt akut waren und vor dem Versicherungsbeginn bereits ausgeheit/beendet waren. Z.B. akutes HWS-Syndrom (also Rückenschmerzen etc). Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber, welche Diagnosen er genau in den letzten 5 Jahren vermerkt hat und dann er, wenn er der Versicherung antwortet dazu vermerkt, dass diese Erkrankungen bereits ausgeheilt waren.


Für Krankheiten die bei Versicherungsbeginn bereits bestanden besteht kein Versicherungsschutz. Für neue Erkrankungen oder Krankheiten, die erneut aufgetreten sind, muss die Versicherung aber leisten.
Bei der Beantwortung weiterer Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Erstinformation)
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