Signal Iduna Komfort Plus - was genau wird gezahlt

Antworten
Claudi80
Beiträge: 7
Registriert: 21.08.2012, 11:09

Ich habe ein Angebot für die Signal Iduna Komfort Plus Zusatzversicherung erhalten. ich steige da allerdings nicht so ganz durch, weil der Tarif aus mehreren Bausteinen besteht. Wie genau funktioniert das und was ist alles in dem Tarif versichert?
dsteinberger

Der TArif Signal Iduna Komfort Plus besteht aus den Bausteinen: Signal GE GE Plus Z50-3

Für Zahnersatz sieht das ganze folgendermaßen aus:

Aus den Tarifen GE und GE Plus werden 30% der Rechnung für Zahnersatz geleistet. Der Tarifbaustein Z50-3 erstattet 50% der Restkosten nach der Leistung der anderen Tarife GE und GE Plus sowie der Erstattung der Krankenkasse (=Festzuschuss).
Maximal erstatte Z50-3 = 1.280 Euro pro Jahr.

Angenommen es muss ein Implantat für 2000 Euro Rechnungsbetrag gemacht werden, dann würde die Gesamterstattung der Signal Iduna Komfort Plus Zahnzusatzversicherung wie folgt aussehen:

30% von 2000 Euro = 600,- Eur
Festzuschuss der GKV für einen fehlenden zu ersetzenden Zahn = ca. 450 Euro
Restkosten = 2000,- - 600,- - 450,- = 950 Euro. Von diesen 950,-EUR würde der Baustein Z50-3 dann 50% erstatten = 475,-.

Der Eigenanteil für den Versicherten wären also bei diesem Beispiel = 475 Euro. Signal Iduna zahlt insgesamt ca. 1075,- die Krankenkasse ca. 450,-

Bei der prof. Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlungen erstattet der Tarif 50% der Kosten.

Zudem ist bei dieser Kombination Signal Iduna Komfort Plus 80% Heilpraktiker (Erstattung max. 550 Euro im Jahr), 165 Euro Sehhilfen (in 3 Jahren oder bei Sehstärkenveränderung),Kurtagegeld (28 Tage im jahr) und die Eigenanteile für Rezeptgebühren und Heilmittel (80% davon) versichert.

Sehr interessant ist dieses Gesamtpaket vor allem, wenn mehrere Zähne fehlen (keine Antragsfragen zu fehlenden Zähnen oder angeratener Behandlung), bereits Vorerkrankungen vorhanden sind (da nur vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt werden) oder wenn man einfach eine gute und güsntige kompakte Zusatzversicherung mit ansprechenden Zahnersatzleistungen wünscht.

Den Tarif finden Sie im Vergleichsrechner.
Claudi80
Beiträge: 7
Registriert: 21.08.2012, 11:09

Noch ein paar Fragen, die ich dazu hätte:

- wird nach der 3-monatigen Wartezeit bereits die normale Versicherungsleistung gewährt, oder ist diese im ersten Versicherungsjahr nur anteilig?

- darf der Heilpraktiker nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen (von bis Beträge) oder wird nur erstattet, wenn der niedrigste Satz berechnet wird?? I

- Sind Leistungen für Medikamente vom Arzt für Naturheilkunde oder Heilpraktiker verordnet im Höchstbetrag von 550 Euro enthalten, oder besteht für Medikamente ein separater Höchstbetrag??
dsteinberger

- wird nach der 3-monatigen Wartezeit bereits die normale Versicherungsleistung gewährt, oder ist diese im ersten Versicherungsjahr nur anteilig?

Ausser bei Schwangerschaft und Psychotherapie (8 Monate Wartezeit) und für Zahnersatz (Summenbegrenzung erste Jahre, siehe Tarifbedingungen) gelten für Heilpraktiker, Sehhilfen etc. keine gesonderten anfänglichen Leistungsstaffeln, sondern nur die generellen jährlichen Erstattungshöchstgrenzen.

- darf der Heilpraktiker nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen (von bis Beträge) oder wird nur erstattet, wenn der niedrigste Satz berechnet wird?? I

Der Heilpraktiker muss nach dem GebüH abrechnen, also Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, bis zum dort aufgeführten Höchstsatz.

- Sind Leistungen für Medikamente vom Arzt für Naturheilkunde oder Heilpraktiker verordnet im Höchstbetrag von 550 Euro enthalten, oder besteht für Medikamente ein separater Höchstbetrag??

Die 550 Euro Erstattung gelten für alles zusammen.
dsteinberger

- wird nach der 3-monatigen Wartezeit bereits die normale Versicherungsleistung gewährt, oder ist diese im ersten Versicherungsjahr nur anteilig?

Ausser bei Schwangerschaft und Psychotherapie (8 Monate Wartezeit) und für Zahnersatz (Summenbegrenzung erste Jahre, siehe Tarifbedingungen) gelten für Heilpraktiker, Sehhilfen etc. keine gesonderten anfänglichen Leistungsstaffeln, sondern nur die generellen jährlichen Erstattungshöchstgrenzen.

- darf der Heilpraktiker nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen (von bis Beträge) oder wird nur erstattet, wenn der niedrigste Satz berechnet wird?? I

Der Heilpraktiker muss nach dem GebüH abrechnen, also Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, bis zum dort aufgeführten Höchstsatz.

- Sind Leistungen für Medikamente vom Arzt für Naturheilkunde oder Heilpraktiker verordnet im Höchstbetrag von 550 Euro enthalten, oder besteht für Medikamente ein separater Höchstbetrag??

Die 550 Euro Erstattung gelten für alles zusammen.
Antworten